Versicherungen im BLSV
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ARAG Sportversicherung
Versicherungsschutz für Sportvereine
Ihr umfangreicher Versicherungsschutz rund um Ihren Vereins- und Sportbetrieb
Der Bayerische Landes-Sportverband hat in Erfüllung des § 16 seiner Satzung für den BLSV, seine Sportfachverbände und Vereine (Organisationen) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG den Sportversicherungsvertrag abgeschlossen.
Als Verein im Bayerischen Landes-Sportverband sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab. Dazu zählen:
- Der Versicherungsschutz u. a. für Mitglieder, Trainer / Übungsleiter, Mitarbeiter und Helfer
- Wegeversicherung zu oder von Veranstaltungen
- Veranstaltungen des Vereins, einschließlich Trainings
Ab dem 01.01.2022 erhalten Sie als unsere Mitglieder einen deutlich verbesserten und nochmals erweiterten Versicherungsschutz, denn der neue Sportversicherungsvertrag wurde an Ihre Bedürfnisse und die aktuellen Gegebenheiten angepasst. So wurde im neuen Vertrag der Unfallschutz ausgeweitet, die Deckungssumme bei der Haftpflicht- und Umwelthaftpflicht erhöht und eine ergänzende D&O‑Versicherung aufgenommen worden.
In unserem Vereinsschreiben vom 20.12.2021 (Download hier) haben wir alle wichtigen Anpassungen und Änderungen zusammengefasst. Sämtliche Unterlagen dazu finden Sie außerdem in Ihrem persönlichen Zugang in verein360.
VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR NICHTMITGLIEDER
Das bisherige aufwendige Tages– und Kurskartenverfahren zur Versicherung von Nichtmitgliedern wird abgelöst. Die Vereine und Verbände können eine optional abschließbare Nichtmitgliederversicherung nun ganz einfach in Form von Jahresverträgen vereinbaren, die zu einem pauschalen Beitrag (gestaffelt nach der Mitgliederzahl des Vereins) alle Nichtmitglieder bei allen Vereinsveranstaltungen absichern. Hier ist der Abschluss über die Website des Versicherungsbüros beim BLSV unter www.ARAG-Sport.de möglich.
Bereits gekaufte Tages- und Kurskarten behalten bis zum 30. Juni 2022 ihre Gültigkeit. Falls Kurskarten bis zum 30. Juni 2022 durch den Verein ausgegeben werden, endet der Versicherungsschutz spätestens am 31. Dezember 2022.
ARAG Newsletter
ARAG Sport-Newsletter: Kostenlos anmelden und nichts verpassen!
Alle unsere Vereine und ihre Mitglieder sind über den Sportversicherungsvertrag des BLSV bei der ARAG versichert. Erfahren Sie im ARAG Sport-Newsletter stets das Neueste zu den verschiedenen Versicherungen speziell für Vereine und Verbände. Dazu nützliche Rechtstipps und Gerichtsurteile sowie aktuelle Praxisfälle. Lassen Sie sich diesen Wissensvorsprung nicht entgehen!