Versi­che­run­gen im BLSV

Weitere Versi­che­run­gen

Versi­che­rungs­schutz für Sportvereine
Ihr umfang­rei­cher Versi­che­rungs­schutz rund um Ihren Vereins- und Sportbetrieb

Kontakt
Versi­che­rungs­kam­mer Bayern
www​.vvm​.vkb​.de
Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz
Anfra­gen über:  verein360

Versi­che­rungs­kam­mer Bayern – Versi­che­rungs­schutz für Sportvereine

Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie in unse­rem Flyer und auf unse­rer Home­page.

Kontakt:
Versi­che­rungs­kam­mer Bayern
Versi­che­rungs- und Vorsor­ge­ver­mitt­lung GmbH
www​.vvm​.vkb​.de

Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz

Die Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe kann auch gemein­nüt­zige Vereine und Verbände betref­fen, wenn sie Aufträge an selbst­stän­dige Künst­ler und Publi­zis­ten verge­ben. Vereine sind u.a. dann abga­be­pflich­tig an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung, wenn sie die Aufträge mehr als nur gele­gent­lich an externe selb­stän­dige Künst­ler und Publi­zis­ten ertei­len und im Zusam­men­hang damit Einnah­men erzielt werden sollen. Dabei genügt schon ein Unkostenbeitrag.

Alle weite­ren Infos dazu unter verein360.

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