Trans­pa­renz­re­gis­ter

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Gesetz­li­ches Trans­pa­renz­re­gis­ter des Bundes­an­zei­ger Verlags

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Das Trans­pa­renz­re­gis­ter ist ein im Geld­wä­sche­ge­setz §§18 ff veran­ker­tes, gesetz­lich vorge­schrie­be­nes, Regis­ter, in das seit dem 01.10.2017 die wirt­schaft­lich Berech­tig­ten von juris­ti­schen Perso­nen des Privat­rechts und einge­tra­ge­nen Perso­nen­ge­sell­schaf­ten einzu­tra­gen sind.

Dem Grunde nach besteht eine Melde­pflicht zum Trans­pa­renz­re­gis­ter auch für einge­tra­gene Vereine (§ 20 Abs. 1 GwG). Diese sind Verei­ni­gun­gen i.S.d. § 20 GwG. Inso­fern ist auch bei Verei­nen grund­sätz­lich der wirt­schaft­lich Berech­tigte zum Trans­pa­renz­re­gis­ter zu melden.

Wirt­schaft­lich berech­tigt ist jede natür­li­che Person, die unmit­tel­bar oder mittel­bar mehr als 25 % der Kapi­tal­an­teile hält oder mehr als 25 % der Stimm­rechte kontrol­liert oder auf vergleich­bare Weise Kontrolle ausübt. Lässt sich (wie wohl bei den meis­ten durch­schnitt­li­chen Verei­nen) keine natür­li­che Person als wirt­schaft­lich Berech­tig­ter im obigen Sinne ermit­teln, gilt der gesetz­li­che Vertre­ter als wirt­schaft­lich Berechtigter.

Anzu­ge­ben sind im Trans­pa­renz­re­gis­ter Vor- und Nach­name, Geburts­da­tum, Wohn­ort sowie Art und Umfang des wirt­schaft­li­chen Inter­es­ses. Art und Umfang kann sich auch aus der Funk­tion als gesetz­li­cher Vertre­ter ergeben.

Die eigene Melde­pflicht entfällt jedoch, wenn sich die Anga­ben zu den wirt­schaft­li­chen Berech­tig­ten bereits aus ande­ren öffent­li­chen Regis­tern oder Quel­len (u.a. dem Vereins­re­gis­ter) ergeben.

Gebüh­ren­be­frei­ung für gemein­nüt­zige Vereine

Mit der letz­ten Neufas­sung des Geld­wä­sche­ge­set­zes (GwG) besteht für einge­tra­gene, gemein­nüt­zige Vereine nunmehr die Möglich­keit, auf Antrag eine Befrei­ung von der Gebüh­ren­pflicht zu erlan­gen. Wird der Antrag im Laufe eines begon­ne­nen Gebüh­ren­jah­res gestellt, gilt die Befrei­ung für das gesamte Gebüh­ren­jahr. Eine rück­wir­kende Befrei­ung für vor dem Jahr der Antrag­stel­lung liegende Gebüh­ren­jahre ist aller­dings nicht möglich.

Zur Antrag­stel­lung hat die regis­ter­füh­rende Stelle per E‑Mail oder über die Inter­net­seite des Trans­pa­renz­re­gis­ters (www​.trans​pa​renz​re​gis​ter​.de) eine Möglich­keit zur Verfü­gung zu stellen.

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