Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
FAQ
Antworten auf die am meisten gestellten Fragen unserer Vereine und Kunden
Nach Themenbereichen geordnet gibt es hier Antworten auf die drängendsten Fragen zur BLSV Produkt- & Servicewelt. Für weiterführende Informationen stehen am Ende jeden Abschnitts Weiterleitungen auf die Seiten des jeweiligen Fachbereichs bereit. An dieser Stelle sind dann auch weitere Informationen und FAQs einzusehen.
Der BLSV
Der BLSV ist die Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern und der Interessensvertreter seiner Sportvereine und Sportfachverbände. Der BLSV ist mit rund 4,8 Mio. Mitgliedschaften in 11.500 Sportvereinen und 57 Sportfachverbänden der zweitgrößte Landessportbund in Deutschland.
Unter dem Dach des BLSV sind 57 Sportfachverbände organisiert. Die Liste der angeschlossenen Sportfachverbände ist hier zu finden.
Sportbezirke und Sportkreise sind die regionalen Gliederungen des BLSV. Sie werden von ehrenamtlichen Vorständen geführt und vertreten die Interessen der Sportvereine gegenüber politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen, Verbänden und Organisationen. In jedem Sportbezirk gibt es zusätzlich eine hauptberuflich besetzte Geschäftsstelle.
Deine Ansprechpartner und deren Kontaktdaten sind hier zu finden.
Die BSJ ist die Jugendorganisation des BLSV. Die Mitglieder der BSJ sind alle Kinder und Jugendlichen und junge Erwachsene unter 27 Jahren der Sportvereine sowie die Jugendleiterinnen und Jugendleiter des BLSV, der Sportfachverbände und der Vereine.
Die BSJ fördert Jugendbildung in Sport, Spiel und Geselligkeit, indem sie sich theoretisch und praktisch mit dem Sport auseinandersetzt und sich auch mit musisch-kulturellen Aktivitäten und gesellschaftsbezogenen Fragestellungen befasst.
Weitere Informationen zur BSJ sind hier zu finden.
BLSV und BSJ haben ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet und dieses an die Spitzen der Bayerischen Staatsministerien und die Fraktionen im Landtag im Rahmen von Gesprächsterminen übermittelt. Das Positionspapier ist hier zu finden.
BLSV-Mitgliedschaft
Mit der Stärke und dem Vertrauen von über 4,8 Millionen Mitgliedern bieten wir Ihnen als integraler Bestandteil des bayerischen Vereinssports die Möglichkeit, Ihren Verein durch unsere Angebote und Leistungen weiterzuentwickeln, zu stärken und zu vernetzen.
Die Mitgliedervorteile im Detail findest du hier.
In nur vier einfachen Schritten kann Ihr Verein Mitglied im BLSV werden.
Mehr Informationen sowie alle Beitrittsunterlagen findest du hier.
Mitgliedsverein im BLSV profitieren von vielen Service- und Beratungsleistungen sowie weiteren Dienstleistungen. Zur stetigen Optimierung unserer Service- und Beratungsleistungen berechnen wir einmal jährlich sowie bei entsprechenden Nachmeldungen Beiträge. Die Verbandsabgaben für BLSV-Mitgliedsvereine errechnen sich aus der Anzahl der Vereinsmitglieder und können hier eingesehen werden.
Der Austritt bei Auflösung des Vereins erfolgt, in dem das Protokoll der Mitgliederversammlung, in welcher die Auflösung beschlossen wurde, dem BLSV vorgelegt wird. Alternativ kann die Bestätigung des Registergerichts eingereicht werden.
Soll die BLSV-Mitgliedschaft beendet werden, obwohl der Verein weiterhin besteht, muss dem BLSV das Protokoll der Mitgliederversammlung, in welcher der Austritt aus dem BLSV beschlossen wurde, bis zum 30.06. des Jahres vorgelegt werden.
BLSV-Sportstätten
Der BLSV hat fünf Sportstätten: das Sportcamp Nordbayern, das Sportcamp Spitzingsee, das Sportcamp Inzell, das Sportcamp Regen sowie die Sportschule Oberhaching.
Unsere Sportstätten sind der ideale Ort für Trainingscamps, Vereinsfahrten oder Abenteuerausflüge. Sie bieten moderne, hochwertige und großzügig ausgestattete Indoor- und Outdoorsportanlagen mit integrierten Gästehäusern und Seminarräumen. Umfangreiche erlebnispädagogische Angebote, wie z.B. Kletterwände oder Naturerlebnisprogramme stehen genauso zur Verfügung wie spezielle Leistungssportplattformen.
Mitgliedsvereine profitieren von einem besonders attraktiven Angebot an Sportprogrammen zu günstigen Preisen. Ein Besuch in unseren Sportstätten wird zu einem unvergesslichen Aufenthalt. Je nach Rabattangebot gibt es bis zu 10% Nachlass auf die Buchung.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Bildung und Qualifizierung
Bildungsangebote
Für die Qualifizierung von Mitarbeitern bietet der BLSV den Vereinen eine große Auswahl an Aus‑, Fort- und Weiterbildungsangeboten an – sowohl in der Sportpraxis für Übungsleiter in der Halle als auch im Vereinsmanagement für Mitarbeitende in der Vereinsverwaltung und ‑führung. Auch im Bereich der überfachlichen Jugendarbeit können Bildungsangebote besucht werden.
Unter www.blsv-qualinet.de können sich Interessenten und Interessentinnen über aktuelle Bildungsveranstaltungen informieren. Auch die Anmeldung erfolgt über dieses Portal.
Mit der Suchfunktion hast du die Möglichkeit nach bestimmten Schlagworten oder Veranstaltungsnummern (falls bekannt) zu suchen. Zudem kannst du die Suchergebnisse nach Zeitraum und Regierungsbezirk filtern.
Darüber hinaus kannst du nach Art der Veranstaltung suchen. Klicke hierzu in der blauen Menüleiste auf VERANSTALTUNGEN und wähle dann die von dir gewünschte Kategorie aus. Die angezeigten Ergebnisse kannst du auch dann wieder wie oben beschrieben filtern und nach Schlagworten durchsuchen.
Unter www.blsv-qualinet.de können sich Interessenten und Interessentinnen über aktuelle Onlineseminare informieren und dort auch die Anmeldung vornehmen.
Der Zugangslink für das Onlineseminar wird am gleichen Werktag der Veranstaltung oder ggfs. einen Tag vor der Veranstaltung per E‑Mail versandt. Es bedarf keiner weiteren Bestätigungsmail.
Zur Teilnahme an einem Onlineseminar wird neben dem Zugangslink lediglich ein Audioausgang an deinem Endgerät benötigt. Wir empfehlen die Teilnahme über einen Laptop/PC.
Weitere Informationen zu Bildungsangeboten sind hier zu finden.
Bildungsnetzwerke und Kooperationen im Sport
Bildungsnetzwerk Schule und Sportverein
- Als sportlicher Partner, der den sportlichen Teil des Ganztagsangebotes übernimmt (z.B. einmal wöchentlich für 90 Minuten) durch Entsendung eines Übungsleiters
- Als Träger des Ganztags und damit als Anbieter des gesamten Angebotes (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebot)
Der eingesetzte Übungsleiter/Sportlehrer benötigt eine der folgenden Lizenzen:
- ÜL‑C Breitensport Kinder/Jugendliche
- ÜL‑C Breitensport Erwachsene/Ältere
- Trainer‑C
Man benötigt als Ganztagskoordinator jemanden, der eine Berufsausbildung als Sozialpädagoge, Lehrkraft oder Erzieher abgeschlossen hat.
ODER ein Vereinsübungsleiter mit 4‑jähriger Praxiserfahrung nimmt bei der BSJ-Ausbildung „Koordinator in offenen Ganztagsangeboten“ teil.
Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband rufen jedes Jahr die Schulen und Sportvereine auf, Sportarbeitsgemeinschaften „Sport nach 1“ zu gründen. Mit diesen Kooperationen sollen Brücken geschlagen und die Schülerinnen und Schüler für den Sport bzw. für eine bestimmte Sportart begeistert werden. Ziel ist es, durch „Schnupperangebote“ die Kinder und Jugendlichen zu erreichen, um ihnen den Weg in den Verein zu erleichtern.
Weitere Informationen zu Bildungsnetzwerken Schule und Sportverein sind hier zu finden.
Bildungsnetzwerk KiTa und Sportverein
Die Bayerische Sportjugend setzt sich zusammen mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium für mehr Bewegungszeiten im Alltag von Kindern der Altersklasse 1–6 Jahre ein. Für das Jahr 2023 und 2024 ist daraus das Pilotprojekt „Bewegtes Lernen in Krippe und Kita“ entstanden, was Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kinderkrippen und Kitas unterstützt. Ziel ist es durch zusätzliche Angebote von Sportvereinen innerhalb, der Betreuungszeiten von Kindern, die Entwicklung von Entwicklungs- und Lernprozesse positiv zu beeinflussen.
- dem Sportverein eröffnet sich ein großer Pool an Kindern, die potenziell zukünftig Mitglied im Sportverein werden könnten.
- die Krippe/Kita hat die Möglichkeit durch den Spotverein zusätzliche und vor allem professionelles Bewegungsangebote anbieten zu können.
- den Kindern: wird die Möglichkeit gegeben ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachzukommen, indem durch Netzwerke ein mehr an Bewegungszeiten möglich ist.
- Bildungsnetzwerke im Sport sind für alle ein Gewinn und ermöglichen Kindern ein gesundes Aufwachsen
Weitere Informationen zu Bildungsnetzwerken KiTa und Sportverein sind hier zu finden.
Datenschutz
Eine Aufgabenübersicht mit einer Checkliste ist in verein360 eingestellt. Die zugehörigen Muster-Dokumente sind ebenfalls unter diesem Pfad zu finden. Bei Fragen können sich Vereine im FAQ-Fragenkatalog zum Datenschutz orientieren.
Der Vorstand eines Vereins trägt die Verantwortung für den Datenschutz im Verein. Die Verantwortung kann nicht übertragen werden. Ein beauftragter Datenschutz-Zuständiger kann die Umsetzung und kontinuierliche Überprüfung des Datenschutzes im Verein nur beratend unterstützen.
Der Verein muss Personen, deren Daten er neu erhebt, darüber informieren, wie er mit ihren Daten umgeht. Hierzu ist eine Datenschutzerklärung sowie die Datenschutzrichtlinien dem Beitrittsantrag anzufügen.
Da Beitrittserklärungen so individuell sind, gibt es keine Muster. Die Muster für die datenschutzrechtliche Information, deren Passus angepasst und der Beitrittsantrag hinzugefügt werden können, sind in verein360 eingestellt.
Deutsches Sportabzeichen
Über ganz Bayern verteilt in Sportvereinen und bei Sportabzeichen-Treffs, sowie bei entsprechenden Abnahmeterminen in Vereinen und Veranstaltungen der BLSV-Sportkreise oder ‑bezirke.
Auskunft dazu können die Vereine vor Ort oder die regional zuständigen Sportabzeichen-Referenten der BLSV-Kreise und ‑Bezirke geben, deren Kontaktdate hier ersichtlich sind. Teilweise werden aktuelle Termine und Informationen auch unter www.deutsches-sportabzeichen.de/service/vereineundtreffs veröffentlicht.
Um das Deutsche Sportabzeichen zu erwerben, muss in jeder Disziplingruppe mindestens eine Leistung in Bronze erbracht werden. Ebenso ist der Nachweis der Schwimmfertigkeit notwendige Voraussetzung für den Erwerb des DSA.
Für Menschen mit Behinderung gelten besondere Voraussetzungen (www.bvs-bayern.com/Breitensport/Sportabzeichen oder www.dbs-npc.de/sportentwicklung-breitensport-deutsches-sportabzeichen)
Ob ein Teilnehmer das Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold erhält, wird anhand eines Punkteschlüssels erstellt.
Seit 2019 gibt es eine Ausbildung zum BLSV-Sportabzeichen-Prüfer, welche dezentral in den BLSV-Bezirken durchgeführt wird. Die Anmeldung dazu erfolgt über das QualiNET, wo auch die richtigen Ansprechpartner zu finden sind. Die Ausbildung umfasst 8 UE und kann zur ÜL-Lizenzverlängerung angerechnet werden. Nach Absolvierung der Ausbildung wird der Prüferausweis bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle beantragt.
Die Prüfberechtigung muss alle vier Jahre im Rahmen einer Prüferfortbildung verlängert werden.
Das ist möglich, allerdings nur mit dem Prüferausweis “Schulsport“, der mit entsprechendem Zeugnis bei der BLSV-Bezirksgeschäftsstelle beantragt werden kann.
Weitere Informationen zum Deutschen Sportabzeichen sind hier zu finden.
Digitales Vereinsmanagement
verein360
Mit verein360 hat jeder Verein des BLSV Zugriff zu einem System zur Mitglieder- und Vereinsverwaltung.
Dadurch kann der Verein seine Daten stets aktuell halten, Nachmeldungen umgehend durchführen und die Bestandserhebung auf Knopfdruck abgeben.
Zudem bietet verein360 die Möglichkeit zur Erweiterung durch Freischaltung von Zusatzfunktionen wie zum Beispiel dem verein360 Manager oder dem Beitragsmanagement.
Jeder Verein, der Mitglied des BLSV ist, ist automatisch bei verein360 mit allen dem BLSV zur Verfügung gestellten Daten registriert. Neue Vereine erhalten einen Registrierungslink, sobald der Anmeldeprozess als neuer Verein beim BLSV abgeschlossen wurde.
Bei neuen Vereinen wird der Einladungslink für den Zugang vom BLSV an den Verein versendet.
Vereine, die bereits registrierte Funktionäre in verein360 hinterlegt haben, können jederzeit selbstständig ihre Funktionäre einladen.
Weitere Informationen zu verein360 sind hier zu finden.
Bestandserhebung
Die Bestandserhebung ist jedes Jahr vom 01.01. bis zum 31.01. einzureichen. Sie kann schnell und unkompliziert über verein360 eingereicht werden.
Laut Satzung des BLSV muss jeder Mitgliedsverein des BLSV alle seine Mitglieder namentlich, unabhängig vom Status des Mitglieds im Verein, beim BLSV melden. Namentlich muss die Meldung deshalb erfolgen, um einen Versicherungsschutz des Mitglieds bei der Ausübung von Tätigkeiten für den Verein zu gewährleisten.
Sollte ein Verein seine Bestandserhebung nicht rechtzeitig abgeben, kann ein Ausschluss aus dem BLSV erfolgen. Dadurch erlischt der Versicherungsschutz des Vereins und der Verein ist unter Umständen nicht mehr für die Sportausübung beim zuständigen Fachverband zugelassen. Zudem kann nach einem Ausschluss die Vereinspauschale nicht mehr beantragt werden.
Weitere Informationen zur Bestandserhebung sind hier zu finden.
Ehrungen
Beim BLSV können folgende Ehrungen beantragt werden:
- Vereinsjubiläum
- Ehrenzeichen für langjährige Vereinsmitgliedschaft
- Verdienstnadel für langjährige Verdienste in gewählten Vereinsämtern
- Ehrennadel und Ehrennadel für die Jugendarbeit für langjährige Verdienste als Verbandsfunktionär
- Verdienstplakette für besondere Leistung in der Sportförderung
- Sportplakette des Bundespräsidenten
Jede Ehrung hat ein eigenes Antragsverfahren. Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zu Ehrungen sind hier zu finden.
GEMA
Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den DOSB erfolgt eine Freistellung von GEMA-Gebühren für Musiknutzungen wie im Pauschalvertrag beschrieben. Für die Mitgliedsvereine des BLSV sind somit viele Musiknutzungen kostenfrei. Details sind dem Pauschalvertrag zu entnehmen.
Weitere Informationen zur GEMA sind hier zu finden.
Gesundheitssport
Gesundheitssport im Verein
- eröffnet neue Chancen für eine moderne Vereinsentwicklung
- erweitert das Angebot und steigert die Attraktivität
- gewinnt und bindet neue Mitglieder durch spezielle Angebote und die Möglichkeit alle Alters- und Zielgruppen anzusprechen
- ermöglicht die Einnahme zusätzlicher Gelder
- sichert die Zukunft des Vereins durch Nutzung des Megatrends Gesundheitssports und Silver Society
- ermöglicht durch Mitwirken in Gesundheitsnetzen die Gewinnung neuer Kooperationspartner in der Kommune, der Politik, bei Krankenkassen usw.
Weitere Informationen zum Gesundheitssport sind hier zu finden.
Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT
Mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnete Angebote sind zertifizierte Präventionssportangebote im Sportverein, die speziell Menschen ansprechen, die nie oder lange keinen Sport getrieben haben.
Das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT wurde vom Deutschen Sportbund (DSB), der Vorgänger-Organisation des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), gemeinsam mit der Bundesärztekammer entwickelt.
Das Qualitätssiegel ermöglicht es Sportvereinen, vorgefertigte standardisierte Programme sowie Masterprogramme nach den Qualitätskriterien des DOSB und seiner Verbände zur Vergabe des Qualitätssiegels SPORT PRO GESUNDHEIT und den Kriterien des Leitfaden Prävention § 20 SGB V prüfen zu lassen.
Ein Antrag auf das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT beim BLSV ist zu stellen unter www.service-sportprogesundheit.de.
- Masterprogramme sind ausgearbeitete zum Download in der Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT bereitstehende Kursmanuale mit fertigen Teilnehmerunterlagen, die die bisherigen individuellen Programme ersetzen. Die Masterprogramme können erst nach der Registrierung der Kursleitung in der Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT eingesehen werden.
- Leitfadenkonforme Masterprogramme sind mit der ZPP abgestimmt und für das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ anerkannt. Es gibt auch ein entsprechend gekennzeichnetes Masterprogramm, das nicht von der ZPP anerkannt ist, den Übungsleitern aber trotzdem zur Verfügung steht.
- Es besteht die Auswahl zwischen einer Dauer von 8, 10 und 12 Kurseinheiten jeweils á 60 oder 90 Minuten an Land und Auswahl zwischen 8, 10 und 12 Kurseinheiten á 60 bei Wasserangeboten.
- Stundenverlaufspläne und (Teilnehmer-) Informationsmaterialien der Masterprogramme können vollständig übernommen werden oder/und durch das Master-Baukastensystem mit einem Pool aus Übungen, Organisationsformen, Methoden und Geräten individuell verändert werden, ohne das Gesamtkonzept zu stören.
- Der Übungsleitung stehen alle Übungen, Inhalte, Methodik und Didaktik in dem Dokument „Übungsbeschreibungen mit Bildern“ und „Übungsbeschreibungen ohne Bilder“ zur Verfügung
- Zum Aushändigen an Teilnehmende stehen Informationsmaterialien bereit.
- Standardisierte Programme sind ausgearbeitete Kursmanuale mit fertigen Teilnehmerunterlagen, die die bisherigen individuellen Programme ersetzen. Diese werden vom Verband zugesendet und stehen nicht in der Serviceplattform als Download bereit.
- Leitfadenkonforme standardisierte Programme sind mit der ZPP abgestimmt und für das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ anerkannt.
- Inhalte der Stundenverlaufspläne und (Teilnehmer-) Informationsmaterialien der standardisierten Programme müssen vollständig in ihrer Ausarbeitung übernommen werden und sind nicht veränderbar.
Weitere Informationen zum Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und eine Übersicht zu den Einweisungsterminen sind hier zu finden.
Rezept für Bewegung
Mit dem Rezept für Bewegung können Ärzte ihren Patienten eine schriftliche Empfehlung für körperliche Aktivität geben und dabei ganz gezielt mit konkreten Angaben über Inhalt, Ort und Ansprechpartner auf die gesundheitsorientierten Bewegungs- und Sportangebote der Vereine vor Ort aufmerksam machen. Anstatt den Patienten nur pauschal empfehlen zu können, sich mehr zu bewegen. Wichtig bei den „verordneten“ Präventionsangeboten ist, dass sie nach den gemeinsam zwischen Bundesärztekammer und DOSB abgestimmten Qualitätskriterien mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet sind.
Unter suche.service-sportprogesundheit.de/ und mithilfe der SPORT PRO GESUNDHEIT-Datenbank können Bewegungsangebote in der Nähe gefunden werden. Dazu einfach den Wohnort oder die Postleitzahl in die Maske eingeben und die Kriterien nach den entsprechenden Wünschen gestalten.
- Vereine und Übungsleiter erhalten Exemplare durch den BLSV. Bei Bedarf eine Mail an rezept@blsv.de schreiben. Die Rezepte werden im nächsten Schritt zugeschickt.
Ärzte erhalten gedruckte Formulare bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Sportärzteverbandes (BSÄV) unter Telefon 089/183503 bzw. E‑Mail: info@bsaev.de
Das Rezept ist gedacht zur Ausstellung durch einen Arzt. Entsprechend ist es mit der Bundesärztekammer vereinbart. Übungsleiter und Vereine haben die Möglichkeit, sich in diesem Zusammenhang zu engagieren und Kontakt mit Ärzten aufzunehmen.
Das Ziel ist es, durch das Rezept, die Vorteile eines Vereins und seine Angebote vorzustellen. Das erhöht den Bekanntheitsgrad des Rezepts und des Vereins.
Weitere Informationen zum Rezept für Bewegung sind hier zu finden.
Rehabilitationssport
Präventionssport ist eine gesundheitsfördernde Maßnahme mit dem Ziel Bewegungsmangel zu reduzieren und der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen. Zielgruppe sind Menschen mit Bewegungsmangel und Neu- bzw. Wiedereinsteiger in den Sport. Es liegt keine ärztliche Verordnung vor. Ärzte können jedoch eine Präventionsempfehlung über das „Rezept für Bewegung“ aussprechen.
Der Rehabilitationssport richtet sich dagegen an Menschen mit drohender Behinderung und chronisch Erkrankte und verfolgt das Ziel, die körperlichen Fähigkeiten zu verbessern bzw. zu stabilisieren. Es handelt sich dabei um ein ärztlich verordnetes (Gruppen-) Training.
Auf den nachfolgend verlinkten Seiten sind passende Angebote gelistet:
Weitere Informationen zum Rehabilitationssport sind hier zu finden.
Integration durch Sport
Integration durch Sport unterstützt lokale Netzwerkprojekte, welche integrative Sportmaßnahmen umsetzen, um allen in Deutschland lebenden Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe am sportlichen Leben zu ermöglichen.
Menschen mit Migrationshintergrund, Geflüchtete, sozial Benachteiligte jeden Geschlechts, jeder Herkunft und jeden Alters
Stützpunktvereine engagieren sich besonders für die Zielgruppe im direkten Umfeld und versuchen sie durch gezielte Maßnahmen und Aktivitäten in das Vereinsleben zu integrieren. Diese Vereine sind interkulturell geöffnet.
Integrationsmaßnahmen in Sportvereinen können als Sport- und Spielfeste, Turniere, Schnupperangebote oder Ausflüge durchgeführt und als solche von IdS als eintägige Integrationsmaßnahmen unterstützt werden. Viele der IdS-Stützpunktvereine bieten in ihrem Sportangebot auch mehrtägige Kurse oder Ferienfreizeiten an, die Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung ansprechen und einbinden. Häufig ist die Organisation und Durchführung dieser Maßnahmen auch mit finanziellem Aufwand verbunden, der von IdS gefördert wird.
Weitere Informationen zu Integration durch Sport sind hier zu finden.
Lizenzen
Der BLSV stellt die folgenden Lizenzen für Übungsleiter und Vereinsmanager aus:
- Übungsleiter C Breitensport Erwachsene / Ältere
- Übungsleiter C Breitensport Kinder / Jugendliche
- Übungsleiter B Sport im Elementarbereich
- Übungsleiter B Sport in der Prävention
- Vereinsmanager C
- Vereinsmanager B
Andere Lizenzen werden über andere Verbände organisiert (z.B. Trainerlizenzen über die Sportfachverbände).
Die Lizenzen sind in der Regel vier Jahre gültig. Die Gültigkeit bei Erstausstellung beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz (= Prüfungsdatum) und endet tagesgenau nach vier Jahren. Anders als bei den alten BLSV-Lizenzen, die vier Jahre bis 31.12. Gültigkeit hatten.
Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums können Fortbildungen zur Verlängerung besucht und bei der Übungsleiterstelle eingereicht werden.
Während der Gültigkeit der Lizenz kann man diese mit einer entsprechenden Fortbildung verlängern. Der BLSV bietet Fort- und Weiterbildungen an, die zur Lizenzverlängerungen berechtigen. Diese hat in der vom Teilnehmer höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen.
Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe.
Fortbildungen von mindestens 15 Unterrichtseinheiten für die Verlängerung gültiger Lizenzen müssen im Regelfall innerhalb von vier Jahren wahrgenommen werden.
Eine Aufsplittung der Unterrichtseinheiten ist möglich. Die Veranstaltungen können individuell zusammengestellt werden, um die benötigten Unterrichtseinheiten und Präsenz/Online-Anteile zu absolvieren. Bitte immer die entsprechenden Lizenzverlängerungen der jeweiligen Veranstaltung beachten!
Externe Fortbildungen können in gewissen Fällen (bspw. von Fachverbänden oder von der Polizei, Bundeswehr oder im Lehramt) auch zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Bei ausschließlich externen Fortbildungen stellt der BLSV jedoch eine Gebühr von 25€ in Rechnung.
Folgende Dokumente reichen Sie bitte beim Lizenzmanagement des BLSV ein:
- Nachweise über Ihre Fortbildungen in Form von Teilnahmebestätigungen
- Selbstverpflichtungserklärung zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG)
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen per E‑Mail an
uebungsleiter@blsv.de
oder postalisch an
Bayrischer Landes-Sportverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Prävention sexualisierter Gewalt im Sport
Der organisierte Sport in Bayern mit seinen tausenden Sportvereinen zählt zu den wichtigsten Orten für Freizeitaktivitäten von Mädchen und Jungen und trägt eine hohe Verantwortung bei der Persönlichkeitsentwicklung. Demnach hat er sich auch für das Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen einzusetzen und sie vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Auch im organisierten Sport treten immer wieder Fälle von sexualisierter Gewalt auf.
Ziel des organisierten Sports ist es eine Aufmerksamkeitskultur zu entwickeln, die Kinder und Jugendliche unbeschwert Sporttreiben lässt und Täter/-innen ein deutliches Signal sendet „Bei uns nicht!“.
Für Informationen und Beratung steht die Bayerische Sportjugend zur Verfügung: Bayerische Sportjugend im BLSV e.V. Team PsG, E‑Mail: psg@blsv.de, Tel.: 089 / 15702 – 555
Am 01.01.2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft, das für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz steht. Für die meisten Jugendverbände und Sportvereine steht dabei die Umsetzung des §72a SGB VIII – dem Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen – im Mittelpunkt. Der §72a SGB VIII verpflichtet die Jugendverbände und Sportvereine sicherzustellen, dass niemand, der bereits wegen einem Sexualdelikt vorbestraft ist, in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt wird. In der Praxis soll dies über die Vorlage und Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses erfolgen. Straftatbestände, die zu einem Tätigkeitsauschuss in der Kinder- und Jugendarbeit führen sind hier zu finden.
Weitere Informationen zur Prävention sexualisierter Gewalt sind hier zu finden.
Recht und Steuern
Bei rechtlichen Fragen können sich die vertretungsberechtigten Personen (Vorstand und vom Vorstand Beauftragte) Ihres Vereins eine rechtliche Erstberatung beim BLSV-Rechtsservice einholen.
Der BLSV-Rechtsservice bietet neben der kostenfreien Erstberatung für allgemeine Fragen einen kostenpflichtigen Satzungscheck an. Im Rahmen des Satzungschecks wird Ihre Satzung vollständig auf mögliche Fehler und Praxistauglichkeit überprüft und gegebenenfalls neu erstellt. Der Satzungscheck kostet 500 €. In dieser Pauschale sind maximal 2,5 Arbeitsstunden einkalkuliert, die in der Regel für die Durchführung des Satzungschecks ausreichen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zum Rechtsservice sind hier zu finden.
Bei steuerrechtlichen Fragen können sich die vertretungsberechtigten Personen (Vorstand und vom Vorstand Beauftragte) des Vereins eine Erstberatung beim BLSV-Steuerservice einholen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zum Steuerservice sind hier zu finden.
Sportförderung / Sportstättenbauförderung
Breitensportförderung
Die Vereinspauschale ist die pauschale Förderung des Sportbetriebs im Rahmen der im Staatshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr der Förderung. Diese werden je nach Mitgliedereinheiten auf die Mitgliedsvereine der Dachverbände verteilt. Die Vereinspauschale berücksichtigt jedes dem Verein zum Vorjahresende angehörende Mitglied mit unterschiedlicher Gewichtung nach Maßgabe der Bemessungsgrundlage. Dadurch wird den Vereinen Unterstützung zur Bewältigung ihrer Aufgaben gegeben.
Bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. Landratsamt: www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/701753732518.
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Weitere Informationen zur Vereinspauschale sind im Bereich Dokumente in verein360 zu finden.
- Rechtsfähigkeit des Vereins: Eintrag im Vereinsregister beim Amtsgericht
- Vereinssitz in Bayern
- Vereinszweck in der Pflege des Sports oder einer Sportart
- Mitgliedschaft in einem der folgenden Verbände und dortiger satzungsgemäßer Meldung aller Mitglieder: Bayerischer Landes-Sportverband e. V. (sowie gleichzeitig mindestens eines seiner Fachverbände oder Anschlussorganisationen), Bayerischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V. (BVS Bayern), Bayerischer Sportschützenbund e. V. (BSSB) oder Oberpfälzer Schützenbund e. V. (OSB)
- Leisten einer aktiven Jugendarbeit: zu Beginn des Jahres der Antragstellung beträgt die Zahl der Kinder, Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren und jungen Erwachsenen im Alter bis einschließlich 26 Jahren mindestens 10 % der Gesamtmitgliederzahl. Für die Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten‑, Rehabilitations- und Seniorensports entfällt diese Voraussetzung
- Gemeinnützigkeit
- Nachweis geordneter Finanz- und Kassenverhältnisse
- Beitragsaufkommen im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung entsprechend eines Soll-Aufkommens (Jahresbeitragssätze): je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre (Schüler): 12 €, je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre (Jugendliche): 25 €, je Mitglied ab 18 Jahre (Erwachsene): 50 €. Weitere Hinweise zum Beitragsaufkommen sind den Sportförderrichtlinien unter Punkt 5.2 zu entnehmen.
- Nachweispflicht der Fördervoraussetzungen beim Zuwendungsantrag
Ziel und Zweck der Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit ist es, die Antragsteller in die Lage zu versetzen, bei einer angemessenen Eigenleistung sachgerechte Bildungs- und Schulungsveranstaltungen durchzuführen.
Weitere Informationen zu Jugendbildungsmaßnahmen sind hier zu finden.
Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern in der Jugendarbeit ist es, ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter in der Jugendarbeit auf ihre Aufgaben vorzubereiten, sowie diese aus- und weiterzubilden. Die Förderung trägt dem Umstand Rechnung, dass angesichts der immer komplexer werdenden Aufgaben, die Qualifizierung und Ausweitung dieser Maßnahmen für die Träger der Jugendarbeit und somit für die Jugendarbeit insgesamt von landeszentraler Bedeutung ist.
Weitere Informationen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern sind hier zu finden.
Sportstättenbauförderung
Antragsberechtigt sind alle dem BLSV angeschlossenen Vereine.
Durch die Gewährung von Zuschüssen sollen die bayerischen Sportvereine in die Lage versetzt werden, selbst Sportstätten zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.
Anträge können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung von Sportstätten und den Objekterwerb (ohne Grundstückskosten) sowie für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im sportlichen Bereich gestellt werden.
Über unser Online-Portal verein360 kann mit Hilfe der Zugangsdaten eine Voranfrage zu einer Maßnahme gestellt werden.
In verein360 sind gemäß Rollen- und Rechtekonzept für die Antragstellung folgende Funktionäre / Vereinsvertreter berechtigt:
- Vorsitzender (BLSV: Vorsitzender)
- Vorsitzender (BLSV: Stellvertreter)
- Kassenwart (BLSV: Schatzmeister)
- Geschäftsführer 1
- Geschäftsführer 2
- Ansprechpartner 1 Bau
- Ansprechpartner 2 Bau
Mit den Maßnahmen darf immer erst begonnen werden, wenn das Ressort Förderung Sportstätte die schriftliche Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat. Dies kann erst bei Vorliegen der entsprechenden Antragsunterlagen erfolgen.
Als Baubeginn sind auch bereits die eigene Arbeitsleistung, der Materialeinkauf und die Auftragsvergabe zu werten. Vorbereitende Planungsleistungen (KG 700) oder auch Ihr Bauantrag für Ihre Baugenehmigung sind hiervon ausgenommen.
Weitere Informationen zur Sportstättenbauförderung sind hier zu finden.
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Ehrenamtlich arbeitende Übungsleiter (auch Künstler oder Pfleger) sind für ihr Engagement bis zu einer Vergütungsgrenze von 3.000 € pro Jahr (sog. „Übungsleiterfreibetrag“) steuer- und sozialversicherungsbefreit. Der ehrenamtliche Übungsleiter oder Betreuer muss demzufolge für seine ehrenamtliche Tätigkeit keine Einkommenssteuer zahlen. Auch der Verein hat keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Die Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG kann für ehrenamtliche Tätigkeiten im Auftrag von gemeinnützigen Vereinen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören u.a. die Tätigkeiten von Vorständen, Schatzmeistern, Schriftführern aber auch Platz- und Gerätewarte, Reinigungspersonal, Bürokräfte etc. Diese Tätigkeiten müssen dem ideellen Bereich oder dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zugeordnet werden können. Außerdem bedarf es zwingend einer Satzungsgrundlage, sollte die Ehrenamtspauschale gewählten Funktionsträgern (wie z.B. dem Vorstand) gewährt werden. Der Freibetrag liegt bei 840 € pro Jahr.
Soweit für die nebenberufliche Tätigkeit ein Übungsleiterfreibetrag zusteht, ist der Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 € pro Jahr für die gleiche Tätigkeit ausgeschlossen.
Der Ehrenamtsfreibetrag kann ausbezahlt oder als Aufwandsverzichtspende, sofern die Voraussetzungen vorliegen, abgewickelt werden.
Weitere Informationen zum Thema Ausgleich von Aufwendungen für ehrenamtliche Funktionsträger sind unter Dokumente in verein360 zu finden.
Versicherung
ARAG-Sportversicherung
Eine Übersicht über die inkludierten Versicherungen kann im Sportversicherungsvertrag sowie im Kurzmerkblatt der ARAG Sportversicherung eingesehen werden. Beide Dokumente können hier eingesehen werden.
Die Schadenmeldung eines Mitglieds kann problemlos online über verein360 eingereicht werden. Nach der Anmeldung in verein360 kann die Schadenmeldung im Menü über „Verband | ARAG Sportversicherung“ aufgerufen werden.
Die Schadenmeldung kann nur von berechtigten Personen abgegeben werden.
Der versicherte Personenkreis kann im Sportversicherungsvertrag sowie im Kurzmerkblatt der ARAG Sportversicherung eingesehen werden. Beide Dokumente können hier eingesehen werden.
Weitere Informationen zur ARAG-Sportversicherung sind hier zu finden.
VBG-Unfallversicherung
Eine genaue Auflistung der beinhalteten Versicherungen sowie des versicherten Personenkreises kann direkt aus der Broschüre der VBG für Sportvereine entnommen werden.
Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der VBG erhebt der BLSV eine pauschale Umlage, welche der VBG zugeführt wird. Diese Umlage wird direkt über die Verbandsrechnung abgerechnet.
Weitere Informationen zur VBG-Unfallversicherung sind hier zu finden.
Freiwillige Ehrenamtsversicherung der VBG
Der Beitrag zur Freiwilligen Ehrenamtsversicherung (gesetzliche Unfallversicherung für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII) beträgt für das Jahr 2023/2024 je versichertes Ehrenamt 4,70 €.
Jeder gemeinnützige Sportverein kann für seine gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträger die freiwillige Versicherung beantragen, die Einzelanmeldung entfällt dadurch. Sie müssen ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen. Anzugeben sind dabei nicht die Personen selbst, sondern die zu versichernden Ehrenämter im Sportverein.
Der freiwillige Ehrenamtsversicherungsschutz umfasst die Tätigkeiten, die mit den Aufgaben des einzelnen Ehrenamtes verbunden sind bzw. diejenigen Aufgaben, für deren Ausübung der Verein das Vereinsmitglied beauftragt hat. Diese ergeben sich insbesondere aus den jeweiligen Satzungsbestimmungen des Vereins bzw. den ergänzenden Vereins- und/oder Abteilungsordnungen bei Mehrspartenvereinen oder beispielsweise auch aus Vorstandsprotokollen. Von zentraler Bedeutung für die Versicherung ist die Frage, ob die zu einem Unfall führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Nicht versichert sind private Tätigkeiten, wie z.B. Duschen nach der Schiedsrichtertätigkeit.
Der Abschluss der freiwilligen Ehrenamtsversicherung erfolgt in verein360. Nach der Anmeldung in verein360 kann die Schadenmeldung im Menü über „Verband | Ehrenamtsversicherung“ abgeschlossen werden.
Die Schadenmeldung kann nur von berechtigten Personen abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Freiwilligen Ehrenamtsversicherung sind hier zu finden.