Am Samstag, den 30.11. fand beim Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) der zweite Verbandsausschuss des Jahres 2024 statt. In der Herbstsitzung besprachen die Mitglieder des Ausschusses ein breites Spektrum an Themen, die vor allem eins gemein hatten:
Es geht voran!
Das zeigt der Rückblick auf die Entwicklungen des vergangenen Halbjahrs eindrucksvoll – Ein neuer Mitgliederrekord von 4,8 Mio. in den Vereinen, die erfolgreiche Einführung der Engagement-Plattform „ehrensache!“ und der Start des Pilotprojekts „Servus! Sportverein“.
Aber allem voran steht ein positiver Ausblick in die Zukunft des §8
Der Verbandsausschuss hat die Pflicht der Vereine zur Mitgliedschaft in den Sportfachverbänden neu geregelt und die Einführung einer einheitlichen Bestandserhebung auf verein360 beschlossen. Der Verbandsausschuss des Bayerischen Landes-Sportverbandes hat in seiner Herbstsitzung Ende November bestätigt, dass jeder Verein Mitglied in allen Sportfachverbänden sein muss, deren Sportarten regelmäßig betrieben werden. Das ist nun nach der Satzungsänderung, die der Verbandsausschuss beschlossen hat, in § 8a festgehalten.
Geändert hat der Verbandsausschuss hingegen, wie bei Verstößen gegen diese Pflicht zu verfahren ist. „Unterlässt ein Verein den Erwerb der Mitgliedschaft in den jeweiligen Sportfachverbänden, erhebt der BLSV ein Entgelt“, heißt es nun in der Satzung.
Genaueres wird in den kommenden Monaten geregelt
In einem nächsten Schritt werden nun die Modalitäten für den „Anstatt-Beitrag“ erarbeitet. Eine Beschlussfassung dazu ist für die nächste Verbandsausschuss-Sitzung vorgesehen, die im Juni 2025 stattfindet.
Einführung einer einheitlichen Bestandserhebung auf verein360
Im Kontext der aktuellen Satzungsänderung wurde vom Verbandsausschuss auch die Einführung einer einheitlichen Bestandserhebung des BLSV und seiner Sportfachverbände über die Digitalplattform verein360 beschlossen. Damit könne „die erforderliche Datengrundlage zur Prüfung der Vereinsmitgliedschaften und deren Mitglieder in den entsprechenden Sportfachverbänden umgesetzt werden“. Ein „Go Live“ einer einheitlichen Bestandserhebung sei ab dem 1. Januar 2027 möglich, hieß es in einer ersten Prognose.
Neu: Satzung regelt Lizenzentzug
Mit einer weiteren Satzungsänderung wird nun der Entzug von Lizenzen in der BLSV-Satzung geregelt. Damit soll es für den Entzug von Lizenzen künftig mehr Rechtssicherheit geben. Der neue §54a der Satzung behandelt sowohl den Lizenzentzug als auch den Ausschluss aus dem Verband – beides wichtige Sanktionsmöglichkeiten im Kampf gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt.
Modernisierung der Sportschule Oberhaching
Darüber hinaus befasste sich der Verbandsausschuss unter anderem mit der Zukunft der Sportschule Oberhaching. Das Gremium appellierte an die Landespolitik, es möge den organisierten Sport bei den weiteren Investitionen in die Zukunft des (Nachwuchs-)Leistungssports, der Aus- und Fortbildungen sowie der weiteren Maßnahmen in der Sportschule Oberhaching mit außerordentlich hohen Zuschüssen unterstützen und fördern. Dem präsentierten Modernisierungskonzept für die Sportschule stimmte der Verbandsausschuss zu.