Organisation Ehrenamt
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Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und zehn weiteren Mitgliedern. Von den zehn weiteren Mitgliedern werden vier von den regionalen, vier von den fachlichen Gliederungen und je ein Mitglied von der Verbandsjugendleitung und dem Verbandsfrauenbeirat gestellt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch den Verbandstag gewählt. Aus der Mitte der zehn weiteren Mitglieder wird der stellvertretende Vorsitzenden gewählt. Der Aufsichtsrat ist streitschlichtendes Vermittlungsorgan und Aufsichtsorgan des Verbandes.