Sonderregelung zur Lizenzverlängerung für das Jahr 2021
Im Jahr 2021 werden 10 Unterrichtseinheiten (statt 15 UE) benötigt, um gültige Lizenzen zu verlängern. Lizenzen, die 2020 ausgelaufen sind und durch die stillschweigende Verlängerung bis 2021 verlängert wurden, werden durch ausreichende Unterrichtseinheiten in diesem Jahr, um 4 Jahre bis 2025 verlängert.
Bei einer Reaktivierung von Lizenzen im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Lizenz (Ablaufdatum 2018 + 2019) werden dieses Jahr 20 Unterrichtseinheiten zur Reaktivierung benötigt. Eine Reaktivierung im ersten Jahr nach Ablauf gibt es in diesem Jahr nicht, da Lizenzen mit Ablaufdatum 2020 automatisch bis 2021 verlängert wurden.
Die Absolvierung der benötigten Unterrichtseinheiten kann auch dieses Jahr komplett digital oder in Präsenz erfolgen. Eine Mischform aus diesen Formaten ist ebenso möglich.
Wichtig: Diese Verlängerungsmodalitäten gelten nur für Lizenzen, die vom BLSV ausgestellt werden.