Ehrun­gen im BLSV und der BSJ

Ehrun­gen und Auszeichnungen

Alle Ehrun­gen werden gemäß der BLSV-Ehren­ord­nung in Verbin­dung mit den Ehrungs­richt­li­nien des BLSV und der BSJ verliehen.

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BLSV Service-Center – Ehrungen

Verein­seh­run­gen

Ab einem 50-jähri­­gen Vereins­be­stehen gibt es die Möglich­keit, eine Ehren­ur­kunde für das Vereins­ju­bi­läum zu erhal­ten. Diese wird in der Regel vom zustän­di­gen BLSV-Kreis­­vor­­­stand über­reicht. Die mögli­chen Ehrungs­stu­fen sind:

  • Jubi­lä­ums­ur­kunde in Bronze für 50-jähri­­ges Bestehen
  • Jubi­lä­ums­ur­kunde in Silber für 75-jähri­­ges Bestehen
  • Jubi­lä­ums­ur­kunde in Gold für 100 ‚125 ‚150- oder 175-jähri­­ges Bestehen
 

Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag eines Vereins­ju­bi­lä­ums sind:

  • Antrag­stel­ler: Verein, Kreis, Bezirk 
  • Anlass: Vereins­ju­bi­läum ab 50 Jahre
  • Antrags­frist: vier Wochen vor dem Ehrungstermin
 

Bei den Jubi­lä­ums­ur­kun­den in Gold wird zudem eine weitere kleine Aufmerk­sam­keit beigelegt und durch den Kreis­vor­stand überreicht.

Antrag

Als Zeichen der Aner­ken­nung für lang­jäh­rige Vereins­mit­glie­der besteht die Möglich­keit, BLSV-Ehren­­zei­chen zu bestel­len und verlei­hen. Zusätz­lich zu einem Ehren­zei­chen kann eine Urkunde in den Stufen Bronze, Silber und Gold (mit oder ohne Beschrif­tung) ange­for­dert werden. 

Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zur Bestel­lung von Ehren­zei­chen sind:

  • Antrag­stel­ler: Verein
  • Anlass: lang­jäh­rige Vereinsmitgliedschaft
  • Antrags­frist: vier Wochen vor dem Ehrungstermin
  • Kosten pro Ehren­zei­chen: 2,50€ inkl. MwSt. (zzgl. Urkunde 2,55€ oder beschrif­te­ter Urkunde 4,55€ inkl. MwSt.)
  • Der Versand erfolgt gegen Rech­nung, die Porto- und Versand­kos­ten von 4,30€ einschließt.
 

Die Ehren­zei­chen können ab einer fünf­jäh­ri­gen Mitglied­schaft im Abstand von fünf Jahren verlie­hen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).

Antrag

Der BLSV verleiht Verdienst­na­deln jeweils mit Urkunde an ehren­amt­li­che Mitar­bei­ter im Verein. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Verdienst­na­del sind:

  • Antrag­stel­ler: Verein, Kreis, Bezirk, (Fach-)Verband
  • Anlass: lang­jäh­rige Verdienste in ehren­amt­li­cher Tätig­keit im Verein
  • Antrags­frist: vier Wochen vor dem Ehrungstermin
  • Kosten pro Ehrung: 6,00€ (inkl. MwSt.)
  • Der Versand erfolgt gegen Rech­nung, die Porto- und Versand­kos­ten von 4,30€ einschließt.
 

Der Abstand zwischen allen Ehrun­gen beträgt jeweils mindes­tens 5 Jahre.

Antrag

Ehren­amt­li­che Mitar­bei­tende in der Jugend­ar­beit eines Vereins können für ihre lang­jäh­rige Tätig­keit in sechs Stufen ausge­zeich­net werden. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Jugend­ver­dienst­na­del sind:

  • Antrag­stel­ler: Verein, Kreis, Bezirk, (Fach-)Verband 
  • Anlass: lang­jäh­rige Verdienste in der Jugend­ar­beit eines Vereins
  • Antrags­frist: vier Wochen vor dem Ehrungstermin
  • Kosten pro Ehrung: 6,00€ (inkl. MwSt.)
  • Der Versand erfolgt gegen Rech­nung, die Porto- und Versand­kos­ten von 4,30€ einschließt.
 

Die Jugend­ver­dienst­na­del kann ab einer fünf­jäh­ri­gen Tätig­keit im Abstand von fünf Jahren verlie­hen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).

Antrag

Turn- und Sport­ver­eine, welche sich in lang­jäh­ri­gem Wirken beson­dere Verdienste um die Pflege und Entwick­lung des Sports erwor­ben haben, können zum Anlass des 100-jähri­­gen Bestehens einen Antrag auf die Verlei­hung der „Sport­pla­kette des Bundes­prä­si­den­ten“ stel­len. Anträge dazu können auch jeder­zeit nach­träg­lich gestellt werden.
Welche Unter­la­gen für eine voll­stän­dige Bean­tra­gung nötig sind, entneh­men Sie dem Info­blatt zur Sport­pla­kette des Bundespräsidenten.

Info­blatt

Antrags­for­mu­lar 2019 

Ehren­ord­nung BLSV


Verbands­eh­run­gen

Ab einem 50-jähri­­gen Verbandsbe­stehen gibt es die Möglich­keit, eine Ehren­ur­kunde für das Verbands­ju­bi­läum zu erhal­ten. Diese wird in der Regel vom zustän­di­gen BLSV-Kreis­­vor­­­stand über­reicht. Die mögli­chen Ehrungs­stu­fen sind:

  • Jubi­lä­ums­ur­kunde in Bronze für 50-jähri­­ges Bestehen
  • Jubi­lä­ums­ur­kunde in Silber für 75-jähri­­ges Bestehen
  • Jubi­lä­ums­ur­kunde in Gold für 100 ‚125 ‚150- oder 175-jähri­­ges Bestehen
 

Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag eines Verbands­ju­bi­lä­ums sind:

  • Antrag­stel­ler: Verein, Kreis, Bezirk 
  • Anlass: Verbands­ju­bi­läum ab 50 Jahre
  • Antrags­frist: vier Wochen vor dem Ehrungstermin
 

Bei den Jubi­lä­ums­ur­kun­den in Gold wird zudem eine weitere kleine Aufmerk­sam­keit beigelegt und durch den Kreis­vor­stand überreicht.

Antrag

Ehren­amt­li­che Mitar­bei­tende eines Verban­des und seiner Glie­de­run­gen können mit der Ehren­na­del für beson­dere Verdienste als Verbands­funk­tio­näre geehrt werden. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Ehren­na­del sind:

  • Antrag­stel­ler: Kreis, Bezirk, (Fach-)Verband
  • Anlass: beson­dere Verdienste als Verbandsfunktionär
  • Antrags­frist: vier Wochen vor dem Ehrungstermin
 

Die Ehren­na­del kann ab einer fünf­jäh­ri­gen Tä­tig­keit im Abstand von fünf Jahren verlie­hen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).

Antrag

Ehren­amt­li­che Mitar­bei­tende in der Jugend­ar­beit eines Verbands können für ihre lang­jäh­rige Tätig­keit in sechs Stufen ausge­zeich­net werden. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Jugend­eh­ren­na­del sind:

  • Antrag­stel­ler: Kreis, Bezirk, (Fach-)Verband
  • Anlass: lang­jäh­rige Verdienste in der Jugend­ar­beit eines Verbands
  • Antrags­frist: vier Wochen vor dem Ehrungstermin
  • Kosten pro Ehrung: 6,00€ (inkl. MwSt.)
  • Der Versand erfolgt gegen Rech­nung, die Porto- und Versand­kos­ten von 4,30€ einschließt.
 

Die Jugend­eh­ren­na­del kann ab einer fünf­jäh­ri­gen Tätig­keit im Abstand von fünf Jahren verlie­hen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.).

Antrag 

Mit der Verdienst­pla­kette bzw. dem Ehren­brief werden Verbands­an­ge­hö­rige sowie außer­halb des Verbands stehende Persön­lich­kei­ten (z.B. Bürger­meis­ter, Land­räte, etc.) geehrt, die sich durch ideelle oder mate­ri­elle Förde­rung des Sports beson­ders verdient gemacht haben.

Ehrun­gen mit der Verdienst­pla­kette können nicht an Stelle oder als Fort­set­zung von Ehrun­gen mit der Verdienst­na­del bean­tragt werden.

Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Verdienst­pla­kette sind:

  • Antrag­stel­ler: Kreis, Bezirk, (Fach-)Verband
  • Anlass: beson­dere Leis­tung in der Sportförderung
  • Antrags­frist: acht Wochen vor dem Ehrungstermin

Die Jugend­eh­rungs­pla­kette in Bronze, Silber und Gold wird an Persön­lich­kei­ten außer­halb der Baye­ri­schen Sport­ju­gend verlie­hen, die sich durch ideelle und/​oder mate­ri­elle Verdienste um die Jugend­ar­beit im Sport beson­ders verdient gemacht haben. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Jugend­eh­rungs­pla­kette sind:

  • Antrag­stel­lung: zustän­dige Kreis‑, Bezirks- bzw. Fachverbandsjugendleitung
  • Antrags­frist: vier Wochen vor dem Ehrungstermin
  • Die Jugend­eh­rungs­pla­kette kann in drei Ausfüh­run­gen verlie­hen werden:
    1) Jugend­eh­rungs­pla­kette in Bronze
    2) Jugend­eh­rungs­pla­kette in Silber
    3) Jugend­eh­rungs­pla­kette in Gold
  • Kosten: 11,00€ inkl. MwSt. für Bronze; 11,50€ inkl. MwSt. für Silber; 12,00€ inkl. MwSt. für Gold
  • Der Versand erfolgt gegen Rech­nung, die Porto- und Versand­kos­ten von 4,30 € einschließt.
 

Antrag

Für Persön­lich­kei­ten inner­halb der Baye­ri­schen Sport­ju­gend, die sich durch ideelle und/​oder mate­ri­elle Verdienste beson­ders um die Jugend­ar­beit im Sport verdient gemacht haben. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Ehren­gabe der BSJ sind:

  • Antrag­stel­ler: Bezirks­ju­gend­lei­tung bzw. Fachverbandsjugendleitung
  • Antrags­frist: zwölf Wochen vor dem Ehrungstermin
 

Antrag

Für Persön­lich­kei­ten inner­halb des Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­ban­des, die sich durch ideelle und/​oder mate­ri­elle Verdienste im Sport verdient gemacht haben. Die grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen zum Antrag einer Ehren­gabe des BLSV sind:

  • Antrag­stel­ler: Bezirks­vor­sit­zende bzw. Fachverbandsvorsitzende
  • Antrags­frist: zwölf Wochen vor dem Ehrungstermin
 

Antrag

Neben den Ehrun­gen des BLSV und der BSJ bestehen zudem fach­sport­spe­zi­fi­sche Ehrungs­mög­lich­kei­ten durch unsere Sport­fach­ver­bände. Beispiels­weise lang­jäh­rige Fach­s­port-Übungs­­­lei­­ter oder Trai­ner können mit einer Ehrung des entspre­chen­den Sport­fach­ver­bands gewür­digt werden. Infor­ma­tio­nen dazu finden Sie auf der Website oder durch Kontakt­auf­nahme mit dem zustän­di­gen Sport­fach­ver­band. Die Adress- und Kontakt­da­ten finden Sie hier

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