Häufig gestellte Fragen und Antwor­ten (FAQ)

Antwor­ten auf die am meis­ten gestell­ten Fragen unse­rer Vereine und Kunden

Nach Themen­be­rei­chen geord­net gibt es hier Antwor­ten auf die drän­gends­ten Fragen zur BLSV Produkt- & Service­welt. Für weiter­füh­rende Infor­ma­tio­nen stehen am Ende jeden Abschnitts Weiter­lei­tun­gen auf die Seiten des jewei­li­gen Fach­be­reichs bereit. An dieser Stelle sind dann auch weitere Infor­ma­tio­nen und FAQs einzusehen.

Der BLSV

Der BLSV ist die Dach­or­ga­ni­sa­tion des orga­ni­sier­ten Sports in Bayern und der Inter­es­sens­ver­tre­ter seiner Sport­ver­eine und Sport­fach­ver­bände. Der BLSV ist mit rund 4,8 Mio. Mitglied­schaf­ten in 11.500 Sport­ver­ei­nen und 57 Sport­fach­ver­bän­den der zweit­größte Landes­sport­bund in Deutschland.

Unter dem Dach des BLSV sind 57 Sport­fach­ver­bände orga­ni­siert. Die Liste der ange­schlos­se­nen Sport­fach­ver­bände ist hier zu finden.

Sport­be­zirke und Sport­kreise sind die regio­na­len Glie­de­run­gen des BLSV. Sie werden von ehren­amt­li­chen Vorstän­den geführt und vertre­ten die Inter­es­sen der Sport­ver­eine gegen­über poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Grup­pie­run­gen, Verbän­den und Orga­ni­sa­tio­nen. In jedem Sport­be­zirk gibt es zusätz­lich eine haupt­be­ruf­lich besetzte Geschäftsstelle.

Deine Ansprech­part­ner und deren Kontakt­da­ten sind hier zu finden.

Die BSJ ist die Jugend­or­ga­ni­sa­tion des BLSV. Die Mitglie­der der BSJ sind alle Kinder und Jugend­li­chen und junge Erwach­sene unter 27 Jahren der Sport­ver­eine sowie die Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­ter des BLSV, der Sport­fach­ver­bände und der Vereine.

Die BSJ fördert Jugend­bil­dung in Sport, Spiel und Gesel­lig­keit, indem sie sich theo­re­tisch und prak­tisch mit dem Sport ausein­an­der­setzt und sich auch mit musisch-kultu­rel­len Akti­vi­tä­ten und gesell­schafts­be­zo­ge­nen Frage­stel­lun­gen befasst.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur BSJ sind hier zu finden. 

BLSV und BSJ haben ein gemein­sa­mes Posi­ti­ons­pa­pier erar­bei­tet und dieses an die Spit­zen der Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rien und die Frak­tio­nen im Land­tag im Rahmen von Gesprächs­ter­mi­nen über­mit­telt. Das Posi­ti­ons­pa­pier ist hier zu finden.

BLSV-Mitglied­schaft

Mit der Stärke und dem Vertrauen von über 4,8 Millio­nen Mitglie­dern bieten wir Ihnen als inte­gra­ler Bestand­teil des baye­ri­schen Vereins­sports die Möglich­keit, Ihren Verein durch unsere Ange­bote und Leis­tun­gen weiter­zu­ent­wi­ckeln, zu stär­ken und zu vernet­zen.
Die Mitglie­der­vor­teile im Detail findest du hier.

In nur vier einfa­chen Schrit­ten kann Ihr Verein Mitglied im BLSV werden.
Mehr Infor­ma­tio­nen sowie alle Beitritts­un­ter­la­gen findest du hier.

Mitglieds­ver­ein im BLSV profi­tie­ren von vielen Service- und Bera­tungs­leis­tun­gen sowie weite­ren Dienst­leis­tun­gen. Zur steti­gen Opti­mie­rung unse­rer Service- und Bera­tungs­leis­tun­gen berech­nen wir einmal jähr­lich sowie bei entspre­chen­den Nach­mel­dun­gen Beiträge. Die Verbands­ab­ga­ben für BLSV-Mitglieds­ver­eine errech­nen sich aus der Anzahl der Vereins­mit­glie­der und können hier einge­se­hen werden.

Der Austritt bei Auflö­sung des Vereins erfolgt, in dem das Proto­koll der Mitglie­der­ver­samm­lung, in welcher die Auflö­sung beschlos­sen wurde, dem BLSV vorge­legt wird. Alter­na­tiv kann die Bestä­ti­gung des Regis­ter­ge­richts einge­reicht werden.

Soll die BLSV-Mitglied­schaft been­det werden, obwohl der Verein weiter­hin besteht, muss dem BLSV das Proto­koll der Mitglie­der­ver­samm­lung, in welcher der Austritt aus dem BLSV beschlos­sen wurde, bis zum 30.06. des Jahres vorge­legt werden.

BLSV-Sport­stät­ten

Unsere Sport­stät­ten sind der ideale Ort für Trai­nings­camps, Vereins­fahr­ten oder Aben­teu­er­aus­flüge. Sie bieten moderne, hoch­wer­tige und groß­zü­gig ausge­stat­tete Indoor- und Outdoor­sport­an­la­gen mit inte­grier­ten Gäste­häu­sern und Semi­nar­räu­men. Umfang­rei­che erleb­nis­päd­ago­gi­sche Ange­bote, wie z.B. Klet­ter­wände oder Natur­er­leb­nis­pro­gramme stehen genauso zur Verfü­gung wie spezi­elle Leistungssportplattformen.

Mitglieds­ver­eine profi­tie­ren von einem beson­ders attrak­ti­ven Ange­bot an Sport­pro­gram­men zu güns­ti­gen Prei­sen. Ein Besuch in unse­ren Sport­stät­ten wird zu einem unver­gess­li­chen Aufent­halt. Je nach Rabatt­an­ge­bot gibt es bis zu 10% Nach­lass auf die Buchung.

Weitere Infor­ma­tio­nen sind hier zu finden.

Bildung und Qualifizierung

Bildungs­an­ge­bote

Für die Quali­fi­zie­rung von Mitar­bei­tern bietet der BLSV den Verei­nen eine große Auswahl an Aus‑, Fort- und Weiter­bil­dungs­an­ge­bo­ten an – sowohl in der Sport­pra­xis für Übungs­lei­ter in der Halle als auch im Vereins­ma­nage­ment für Mitar­bei­tende in der Vereins­ver­wal­tung und ‑führung. Auch im Bereich der über­fach­li­chen Jugend­ar­beit können Bildungs­an­ge­bote besucht werden.

Unter www​.blsv​-quali​net​.de können sich Inter­es­sen­ten und Inter­es­sen­tin­nen über aktu­elle Bildungs­ver­an­stal­tun­gen infor­mie­ren. Auch die Anmel­dung erfolgt über dieses Portal.

Mit der Such­funk­tion hast du die Möglich­keit nach bestimm­ten Schlag­wor­ten oder Veran­stal­tungs­num­mern (falls bekannt) zu suchen. Zudem kannst du die Such­ergeb­nisse nach Zeit­raum und Regie­rungs­be­zirk filtern.

Darüber hinaus kannst du nach Art der Veran­stal­tung suchen. Klicke hierzu in der blauen Menü­leiste auf VERAN­STAL­TUN­GEN und wähle dann die von dir gewünschte Kate­go­rie aus. Die ange­zeig­ten Ergeb­nisse kannst du auch dann wieder wie oben beschrie­ben filtern und nach Schlag­wor­ten durchsuchen.

Unter www​.blsv​-quali​net​.de können sich Inter­es­sen­ten und Inter­es­sen­tin­nen über aktu­elle Online­se­mi­nare infor­mie­ren und dort auch die Anmel­dung vornehmen.

Der Zugangs­link für das Online­se­mi­nar wird am glei­chen Werk­tag der Veran­stal­tung oder ggfs. einen Tag vor der Veran­stal­tung per E‑Mail versandt. Es bedarf keiner weite­ren Bestätigungsmail.

Zur Teil­nahme an einem Online­se­mi­nar wird neben dem Zugangs­link ledig­lich ein Audio­aus­gang an deinem Endge­rät benö­tigt. Wir empfeh­len die Teil­nahme über einen Laptop/​PC.

Weitere Infor­ma­tio­nen zu Bildungs­an­ge­bo­ten sind hier zu finden.

Bildungs­netz­werke und Koope­ra­tio­nen im Sport

Bildungs­netz­werk Schule und Sportverein

  • Als sport­li­cher Part­ner, der den sport­li­chen Teil des Ganz­tags­an­ge­bo­tes über­nimmt (z.B. einmal wöchent­lich für 90 Minu­ten) durch Entsen­dung eines Übungsleiters
  • Als Träger des Ganz­tags und damit als Anbie­ter des gesam­ten Ange­bo­tes (Mittag­essen, Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung, Freizeitangebot)

Der einge­setzte Übungsleiter/​Sportlehrer benö­tigt eine der folgen­den Lizenzen:

  • ÜL‑C Brei­ten­sport Kinder/​Jugendliche
  • ÜL‑C Brei­ten­sport Erwachsene/​Ältere
  • Trainer‑C

Man benö­tigt als Ganz­tags­ko­or­di­na­tor jeman­den, der eine Berufs­aus­bil­dung als Sozi­al­päd­agoge, Lehr­kraft oder Erzie­her abge­schlos­sen hat.

ODER ein Vereins­übungs­lei­ter mit 4‑jähriger Praxis­er­fah­rung nimmt bei der BSJ-Ausbil­dung „Koor­di­na­tor in offe­nen Ganz­tags­an­ge­bo­ten“ teil.

Das Baye­ri­sche Kultus­mi­nis­te­rium und der Baye­ri­sche Landes-Sport­ver­band rufen jedes Jahr die Schu­len und Sport­ver­eine auf, Sport­ar­beits­ge­mein­schaf­ten „Sport nach 1“ zu grün­den. Mit diesen Koope­ra­tio­nen sollen Brücken geschla­gen und die Schü­le­rin­nen und Schü­ler für den Sport bzw. für eine bestimmte Sport­art begeis­tert werden. Ziel ist es, durch „Schnup­per­an­ge­bote“ die Kinder und Jugend­li­chen zu errei­chen, um ihnen den Weg in den Verein zu erleichtern.

Weitere Infor­ma­tio­nen zu Bildungs­netz­wer­ken Schule und Sport­ver­ein sind hier zu finden.


Bildungs­netz­werk KiTa und Sportverein

Die Baye­ri­sche Sport­ju­gend setzt sich zusam­men mit dem Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­nis­te­rium für mehr Bewe­gungs­zei­ten im Alltag von Kindern der Alters­klasse 1–6 Jahre ein. Für das Jahr 2023 und 2024 ist daraus das Pilot­pro­jekt „Beweg­tes Lernen in Krippe und Kita“ entstan­den, was Koope­ra­tio­nen zwischen Sport­ver­ei­nen und Kinder­krip­pen und Kitas unter­stützt. Ziel ist es durch zusätz­li­che Ange­bote von Sport­ver­ei­nen inner­halb, der Betreu­ungs­zei­ten von Kindern, die Entwick­lung von Entwick­lungs- und Lern­pro­zesse posi­tiv zu beeinflussen.

  • dem Sport­ver­ein eröff­net sich ein großer Pool an Kindern, die poten­zi­ell zukünf­tig Mitglied im Sport­ver­ein werden könnten.
  • die Krippe/​Kita hat die Möglich­keit durch den Spot­ver­ein zusätz­li­che und vor allem profes­sio­nel­les Bewe­gungs­an­ge­bote anbie­ten zu können.
  • den Kindern: wird die Möglich­keit gege­ben ihrem natür­li­chen Bewe­gungs­drang nach­zu­kom­men, indem durch Netz­werke ein mehr an Bewe­gungs­zei­ten möglich ist.
  • Bildungs­netz­werke im Sport sind für alle ein Gewinn und ermög­li­chen Kindern ein gesun­des Aufwachsen

Weitere Infor­ma­tio­nen zu Bildungs­netz­wer­ken KiTa und Sport­ver­ein sind hier zu finden.

Daten­schutz

Eine Aufga­ben­über­sicht mit einer Check­liste ist in verein360 einge­stellt. Die zuge­hö­ri­gen Muster-Doku­mente sind eben­falls unter diesem Pfad zu finden. Bei Fragen können sich Vereine im FAQ-Fragen­ka­ta­log zum Daten­schutz orientieren.

Der Vorstand eines Vereins trägt die Verant­wor­tung für den Daten­schutz im Verein. Die Verant­wor­tung kann nicht über­tra­gen werden. Ein beauf­trag­ter Daten­schutz-Zustän­di­ger kann die Umset­zung und konti­nu­ier­li­che Über­prü­fung des Daten­schut­zes im Verein nur bera­tend unterstützen.

Der Verein muss Perso­nen, deren Daten er neu erhebt, darüber infor­mie­ren, wie er mit ihren Daten umgeht. Hierzu ist eine Daten­schutz­er­klä­rung sowie die Daten­schutz­richt­li­nien dem Beitritts­an­trag anzufügen.

Da Beitritts­er­klä­run­gen so indi­vi­du­ell sind, gibt es keine Muster. Die Muster für die daten­schutz­recht­li­che Infor­ma­tion, deren Passus ange­passt und der Beitritts­an­trag hinzu­ge­fügt werden können, sind in verein360 eingestellt.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Daten­schutz sind hier oder im Bereich Doku­mente in verein360 zu finden.

Deut­sches Sportabzeichen

Über ganz Bayern verteilt in Sport­ver­ei­nen und bei Sport­ab­zei­chen-Treffs, sowie bei entspre­chen­den Abnah­me­ter­mi­nen in Verei­nen und Veran­stal­tun­gen der BLSV-Sport­kreise oder ‑bezirke.

Auskunft dazu können die Vereine vor Ort oder die regio­nal zustän­di­gen Sport­ab­zei­chen-Refe­ren­ten der BLSV-Kreise und ‑Bezirke geben, deren Kontakt­date hier ersicht­lich sind. Teil­weise werden aktu­elle Termine und Infor­ma­tio­nen auch unter www​.deut​sches​-sport​ab​zei​chen​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​v​e​r​e​i​n​e​u​n​d​t​r​e​ffs veröffentlicht.

Um das Deut­sche Sport­ab­zei­chen zu erwer­ben, muss in jeder Diszi­plin­gruppe mindes­tens eine Leis­tung in Bronze erbracht werden. Ebenso ist der Nach­weis der Schwimm­fer­tig­keit notwen­dige Voraus­set­zung für den Erwerb des DSA.

Für Menschen mit Behin­de­rung gelten beson­dere Voraus­set­zun­gen (www​.bvs​-bayern​.com/​B​r​e​i​t​e​n​s​p​o​r​t​/​S​p​o​r​t​a​b​z​e​i​c​hen oder www​.dbs​-npc​.de/​s​p​o​r​t​e​n​t​w​i​c​k​l​u​n​g​-​b​r​e​i​t​e​n​s​p​o​r​t​-​d​e​u​t​s​c​h​e​s​-​s​p​o​r​t​a​b​z​e​i​c​hen)

Ob ein Teil­neh­mer das Sport­ab­zei­chen in Bronze, Silber oder Gold erhält, wird anhand eines Punk­te­schlüs­sels erstellt.

Seit 2019 gibt es eine Ausbil­dung zum BLSV-Sport­ab­zei­chen-Prüfer, welche dezen­tral in den BLSV-Bezir­ken durch­ge­führt wird. Die Anmel­dung dazu erfolgt über das Quali­NET, wo auch die rich­ti­gen Ansprech­part­ner zu finden sind. Die Ausbil­dung umfasst 8 UE und kann zur ÜL-Lizenz­ver­län­ge­rung ange­rech­net werden. Nach Absol­vie­rung der Ausbil­dung wird der Prüfer­aus­weis bei der zustän­di­gen Bezirks­ge­schäfts­stelle beantragt.

Die Prüf­be­rech­ti­gung muss alle vier Jahre im Rahmen einer Prüfer­fort­bil­dung verlän­gert werden.

Das ist möglich, aller­dings nur mit dem Prüfer­aus­weis “Schul­sport“, der mit entspre­chen­dem Zeug­nis bei der BLSV-Bezirks­ge­schäfts­stelle bean­tragt werden kann.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Deut­schen Sport­ab­zei­chen sind hier zu finden.

Digi­ta­les Vereinsmanagement

verein360

Mit verein360 hat jeder Verein des BLSV Zugriff zu einem System zur Mitglie­der- und Vereinsverwaltung.

Dadurch kann der Verein seine Daten stets aktu­ell halten, Nach­mel­dun­gen umge­hend durch­füh­ren und die Bestands­er­he­bung auf Knopf­druck abgeben.

Zudem bietet verein360 die Möglich­keit zur Erwei­te­rung durch Frei­schal­tung von Zusatz­funk­tio­nen wie zum Beispiel dem verein360 Mana­ger oder dem Beitragsmanagement.

Jeder Verein, der Mitglied des BLSV ist, ist auto­ma­tisch bei verein360 mit allen dem BLSV zur Verfü­gung gestell­ten Daten regis­triert. Neue Vereine erhal­ten einen Regis­trie­rungs­link, sobald der Anmel­de­pro­zess als neuer Verein beim BLSV abge­schlos­sen wurde.

Bei neuen Verei­nen wird der Einla­dungs­link für den Zugang vom BLSV an den Verein versendet.

Vereine, die bereits regis­trierte Funk­tio­näre in verein360 hinter­legt haben, können jeder­zeit selbst­stän­dig ihre Funk­tio­näre einladen.

Weitere Infor­ma­tio­nen zu verein360 sind hier zu finden.

Bestands­er­he­bung

Die Bestands­er­he­bung ist jedes Jahr vom 01.01. bis zum 31.01. einzu­rei­chen. Sie kann schnell und unkom­pli­ziert über verein360 einge­reicht werden.

Laut Satzung des BLSV muss jeder Mitglieds­ver­ein des BLSV alle seine Mitglie­der nament­lich, unab­hän­gig vom Status des Mitglieds im Verein, beim BLSV melden. Nament­lich muss die Meldung deshalb erfol­gen, um einen Versi­che­rungs­schutz des Mitglieds bei der Ausübung von Tätig­kei­ten für den Verein zu gewährleisten.

Sollte ein Verein seine Bestands­er­he­bung nicht recht­zei­tig abge­ben, kann ein Ausschluss aus dem BLSV erfol­gen. Dadurch erlischt der Versi­che­rungs­schutz des Vereins und der Verein ist unter Umstän­den nicht mehr für die Sport­aus­übung beim zustän­di­gen Fach­ver­band zuge­las­sen. Zudem kann nach einem Ausschluss die Vereins­pau­schale nicht mehr bean­tragt werden.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur Bestands­er­he­bung sind hier zu finden.

Ehrun­gen

Beim BLSV können folgende Ehrun­gen bean­tragt werden:

  • Vereins­ju­bi­läum
  • Ehren­zei­chen für lang­jäh­rige Vereinsmitgliedschaft
  • Verdienst­na­del für lang­jäh­rige Verdienste in gewähl­ten Vereinsämtern
  • Ehren­na­del und Ehren­na­del für die Jugend­ar­beit für lang­jäh­rige Verdienste als Verbandsfunktionär
  • Verdienst­pla­kette für beson­dere Leis­tung in der Sportförderung
  • Sport­pla­kette des Bundespräsidenten

Jede Ehrung hat ein eige­nes Antrags­ver­fah­ren. Antrags­un­ter­la­gen können hier herun­ter­ge­la­den werden.

Weitere Infor­ma­tio­nen zu Ehrun­gen sind hier zu finden.

GEMA

Durch die Zahlung eines jähr­li­chen Pauschal­be­tra­ges durch den DOSB erfolgt eine Frei­stel­lung von GEMA-Gebüh­ren für Musik­nut­zun­gen wie im Pauschal­ver­trag beschrie­ben. Für die Mitglieds­ver­eine des BLSV sind somit viele Musik­nut­zun­gen kosten­frei. Details sind dem Pauschal­ver­trag zu entnehmen.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur GEMA sind hier zu finden.

Gesund­heits­sport

Gesund­heits­sport im Verein

    • eröff­net neue Chan­cen für eine moderne Vereinsentwicklung
    • erwei­tert das Ange­bot und stei­gert die Attraktivität
    • gewinnt und bindet neue Mitglie­der durch spezi­elle Ange­bote und die Möglich­keit alle Alters- und Ziel­grup­pen anzusprechen
    • ermög­licht die Einnahme zusätz­li­cher Gelder
    • sichert die Zukunft des Vereins durch Nutzung des Mega­trends Gesund­heits­sports und Silver Society
    • ermög­licht durch Mitwir­ken in Gesund­heits­net­zen die Gewin­nung neuer Koope­ra­ti­ons­part­ner in der Kommune, der Poli­tik, bei Kran­ken­kas­sen usw.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Gesund­heits­sport sind hier zu finden.

Quali­täts­sie­gel SPORT PRO GESUNDHEIT

Mit dem Quali­täts­sie­gel SPORT PRO GESUND­HEIT ausge­zeich­nete Ange­bote sind zerti­fi­zierte Präven­ti­ons­sport­an­ge­bote im Sport­ver­ein, die spezi­ell Menschen anspre­chen, die nie oder lange keinen Sport getrie­ben haben.

Das Quali­täts­sie­gel SPORT PRO GESUND­HEIT wurde vom Deut­schen Sport­bund (DSB), der Vorgän­ger-Orga­ni­sa­tion des Deut­schen Olym­pi­schen Sport­bun­des (DOSB), gemein­sam mit der Bundes­ärz­te­kam­mer entwickelt.

Das Quali­täts­sie­gel ermög­licht es Sport­ver­ei­nen, vorge­fer­tigte stan­dar­di­sierte Programme sowie Master­pro­gramme nach den Quali­täts­kri­te­rien des DOSB und seiner Verbände zur Vergabe des Quali­täts­sie­gels SPORT PRO GESUND­HEIT und den Krite­rien des Leit­fa­den Präven­tion § 20 SGB V prüfen zu lassen.

Ein Antrag auf das Quali­täts­sie­gel SPORT PRO GESUND­HEIT beim BLSV ist zu stel­len unter www​.service​-sport​pro​ge​sund​heit​.de.

  • Master­pro­gramme sind ausge­ar­bei­tete zum Down­load in der Service­platt­form SPORT PRO GESUND­HEIT bereit­ste­hende Kurs­ma­nuale mit ferti­gen Teil­neh­mer­un­ter­la­gen, die die bishe­ri­gen indi­vi­du­el­len Programme erset­zen. Die Master­pro­gramme können erst nach der Regis­trie­rung der Kurs­lei­tung in der Service­platt­form SPORT PRO GESUND­HEIT einge­se­hen werden.
  • Leit­fa­den­kon­forme Master­pro­gramme sind mit der ZPP abge­stimmt und für das Prüf­sie­gel „Deut­scher Stan­dard Präven­tion“ aner­kannt. Es gibt auch ein entspre­chend gekenn­zeich­ne­tes Master­pro­gramm, das nicht von der ZPP aner­kannt ist, den Übungs­lei­tern aber trotz­dem zur Verfü­gung steht.
  • Es besteht die Auswahl zwischen einer Dauer von 8, 10 und 12 Kurs­ein­hei­ten jeweils á 60 oder 90 Minu­ten an Land und Auswahl zwischen 8, 10 und 12 Kurs­ein­hei­ten á 60 bei Wasserangeboten.
  • Stun­den­ver­laufs­pläne und (Teil­neh­mer-) Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­lien der Master­pro­gramme können voll­stän­dig über­nom­men werden oder/​und durch das Master-Baukas­ten­sys­tem mit einem Pool aus Übun­gen, Orga­ni­sa­ti­ons­for­men, Metho­den und Gerä­ten indi­vi­du­ell verän­dert werden, ohne das Gesamt­kon­zept zu stören.
  • Der Übungs­lei­tung stehen alle Übun­gen, Inhalte, Metho­dik und Didak­tik in dem Doku­ment „Übungs­be­schrei­bun­gen mit Bildern“ und „Übungs­be­schrei­bun­gen ohne Bilder“ zur Verfügung
  • Zum Aushän­di­gen an Teil­neh­mende stehen Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­lien bereit.
  • Stan­dar­di­sierte Programme sind ausge­ar­bei­tete Kurs­ma­nuale mit ferti­gen Teil­neh­mer­un­ter­la­gen, die die bishe­ri­gen indi­vi­du­el­len Programme erset­zen. Diese werden vom Verband zuge­sen­det und stehen nicht in der Service­platt­form als Down­load bereit.
  • Leit­fa­den­kon­forme stan­dar­di­sierte Programme sind mit der ZPP abge­stimmt und für das Prüf­sie­gel „Deut­scher Stan­dard Präven­tion“ anerkannt.
  • Inhalte der Stun­den­ver­laufs­pläne und (Teil­neh­mer-) Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­lien der stan­dar­di­sier­ten Programme müssen voll­stän­dig in ihrer Ausar­bei­tung über­nom­men werden und sind nicht veränderbar.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Quali­täts­sie­gel SPORT PRO GESUND­HEIT und eine Über­sicht zu den Einwei­sungs­ter­mi­nen sind hier zu finden.

Rezept für Bewegung

Mit dem Rezept für Bewe­gung können Ärzte ihren Pati­en­ten eine schrift­li­che Empfeh­lung für körper­li­che Akti­vi­tät geben und dabei ganz gezielt mit konkre­ten Anga­ben über Inhalt, Ort und Ansprech­part­ner auf die gesund­heits­ori­en­tier­ten Bewe­gungs- und Sport­an­ge­bote der Vereine vor Ort aufmerk­sam machen. Anstatt den Pati­en­ten nur pauschal empfeh­len zu können, sich mehr zu bewe­gen. Wich­tig bei den „verord­ne­ten“ Präven­ti­ons­an­ge­bo­ten ist, dass sie nach den gemein­sam zwischen Bundes­ärz­te­kam­mer und DOSB abge­stimm­ten Quali­täts­kri­te­rien mit dem Quali­täts­sie­gel SPORT PRO GESUND­HEIT ausge­zeich­net sind.

Unter suche​.service​-sport​pro​ge​sund​heit​.de/ und mithilfe der SPORT PRO GESUND­HEIT-Daten­bank können Bewe­gungs­an­ge­bote in der Nähe gefun­den werden. Dazu einfach den Wohn­ort oder die Post­leit­zahl in die Maske einge­ben und die Krite­rien nach den entspre­chen­den Wünschen gestalten.

  1. Vereine und Übungs­lei­ter erhal­ten Exem­plare durch den BLSV. Bei Bedarf eine Mail an rezept@​blsv.​de schrei­ben. Die Rezepte werden im nächs­ten Schritt zugeschickt.
  2. Ärzte erhal­ten gedruckte Formu­lare bei der Geschäfts­stelle des Baye­ri­schen Sport­ärz­te­ver­ban­des (BSÄV) unter Tele­fon 089/183503 bzw. E‑Mail: info@​bsaev.​de

Das Rezept ist gedacht zur Ausstel­lung durch einen Arzt. Entspre­chend ist es mit der Bundes­ärz­te­kam­mer verein­bart. Übungs­lei­ter und Vereine haben die Möglich­keit, sich in diesem Zusam­men­hang zu enga­gie­ren und Kontakt mit Ärzten aufzunehmen.

Das Ziel ist es, durch das Rezept, die Vorteile eines Vereins und seine Ange­bote vorzu­stel­len. Das erhöht den Bekannt­heits­grad des Rezepts und des Vereins.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Rezept für Bewe­gung sind hier zu finden.

Reha­bi­li­ta­ti­ons­sport

Präven­ti­ons­sport ist eine gesund­heits­för­dernde Maßnahme mit dem Ziel Bewe­gungs­man­gel zu redu­zie­ren und der Entste­hung von Krank­hei­ten vorzu­beu­gen. Ziel­gruppe sind Menschen mit Bewe­gungs­man­gel und Neu- bzw. Wieder­ein­stei­ger in den Sport. Es liegt keine ärzt­li­che Verord­nung vor. Ärzte können jedoch eine Präven­ti­ons­emp­feh­lung über das „Rezept für Bewe­gung“ aussprechen.

Der Reha­bi­li­ta­ti­ons­sport rich­tet sich dage­gen an Menschen mit drohen­der Behin­de­rung und chro­nisch Erkrankte und verfolgt das Ziel, die körper­li­chen Fähig­kei­ten zu verbes­sern bzw. zu stabi­li­sie­ren. Es handelt sich dabei um ein ärzt­lich verord­ne­tes (Grup­pen-) Training.

Eine Über­sicht der erfor­der­li­chen Übungs­lei­ter­qua­li­fi­ka­tio­nen im Reha­bi­li­ta­ti­ons­sport sind hier zu finden.

Im Bereich Herz­sport ist die Über­sicht der Quali­fi­ka­tio­nen hier zu finden.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Reha­bi­li­ta­ti­ons­sport sind hier zu finden.


Inte­gra­tion durch Sport

Inte­gra­tion durch Sport unter­stützt lokale Netz­werk­pro­jekte, welche inte­gra­tive Sport­maß­nah­men umset­zen, um allen in Deutsch­land leben­den Menschen eine gleich­be­rech­tigte Teil­nahme und Teil­habe am sport­li­chen Leben zu ermöglichen.

Menschen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund, Geflüch­tete, sozial Benach­tei­ligte jeden Geschlechts, jeder Herkunft und jeden Alters

Stütz­punkt­ver­eine enga­gie­ren sich beson­ders für die Ziel­gruppe im direk­ten Umfeld und versu­chen sie durch gezielte Maßnah­men und Akti­vi­tä­ten in das Vereins­le­ben zu inte­grie­ren. Diese Vereine sind inter­kul­tu­rell geöffnet.

Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men in Sport­ver­ei­nen können als Sport- und Spiel­feste, Turniere, Schnup­per­an­ge­bote oder Ausflüge durch­ge­führt und als solche von IdS als eintä­gige Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men unter­stützt werden. Viele der IdS-Stütz­punkt­ver­eine bieten in ihrem Sport­an­ge­bot auch mehr­tä­gige Kurse oder Feri­en­frei­zei­ten an, die Menschen mit Flucht- oder Migra­ti­ons­er­fah­rung anspre­chen und einbin­den. Häufig ist die Orga­ni­sa­tion und Durch­füh­rung dieser Maßnah­men auch mit finan­zi­el­lem Aufwand verbun­den, der von IdS geför­dert wird.

Weitere Infor­ma­tio­nen zu Inte­gra­tion durch Sport sind hier zu finden.

Lizen­zen

Der BLSV stellt die folgen­den Lizen­zen für Übungs­lei­ter und Vereins­ma­na­ger aus:

  • Übungs­lei­ter C Brei­ten­sport Erwach­sene / Ältere
  • Übungs­lei­ter C Brei­ten­sport Kinder / Jugendliche
  • Übungs­lei­ter B Sport im Elementarbereich
  • Übungs­lei­ter B Sport in der Prävention
  • Vereins­ma­na­ger C
  • Vereins­ma­na­ger B

Andere Lizen­zen werden über andere Verbände orga­ni­siert (z.B. Trai­ner­li­zen­zen über die Sportfachverbände).

Die Lizen­zen sind in der Regel vier Jahre gültig. Die Gültig­keit bei Erst­aus­stel­lung beginnt mit dem Ausstel­lungs­da­tum der Lizenz (= Prüfungs­da­tum) und endet tages­ge­nau nach vier Jahren. Anders als bei den alten BLSV-Lizen­zen, die vier Jahre bis 31.12. Gültig­keit hatten.

Inner­halb dieses Gültig­keits­zeit­raums können Fort­bil­dun­gen zur Verlän­ge­rung besucht und bei der Übungs­lei­ter­stelle einge­reicht werden.

Während der Gültig­keit der Lizenz kann man diese mit einer entspre­chen­den Fort­bil­dung verlän­gern. Der BLSV bietet Fort- und Weiter­bil­dun­gen an, die zur Lizenz­ver­län­ge­run­gen berech­ti­gen. Diese hat in der vom Teil­neh­mer höchs­ten erlang­ten Lizenz­stufe zu erfolgen.

Der Erwerb einer höhe­ren Lizenz­stufe verlän­gert auto­ma­tisch die nied­ri­gere Lizenzstufe.

Fort­bil­dun­gen von mindes­tens 15 Unter­richts­ein­hei­ten für die Verlän­ge­rung gülti­ger Lizen­zen müssen im Regel­fall inner­halb von vier Jahren wahr­ge­nom­men werden.

Eine Aufsplit­tung der Unter­richts­ein­hei­ten ist möglich. Die Veran­stal­tun­gen können indi­vi­du­ell zusam­men­ge­stellt werden, um die benö­tig­ten Unter­richts­ein­hei­ten und Präsen­z/On­line-Anteile zu absol­vie­ren. Bitte immer die entspre­chen­den Lizenz­ver­län­ge­run­gen der jewei­li­gen Veran­stal­tung beachten!

Externe Fort­bil­dun­gen können in gewis­sen Fällen (bspw. von Fach­ver­bän­den oder von der Poli­zei, Bundes­wehr oder im Lehr­amt) auch zur Lizenz­ver­län­ge­rung aner­kannt werden. Bei ausschließ­lich exter­nen Fort­bil­dun­gen stellt der BLSV jedoch eine Gebühr von 25€ in Rechnung.

Folgende Doku­mente reichen Sie bitte beim Lizenz­ma­nage­ment des BLSV ein:
- Nach­weise über Ihre Fort­bil­dun­gen in Form von Teil­nah­me­be­stä­ti­gun­gen
- Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­rung zur Präven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt (PsG)

Bitte schi­cken Sie Ihre Unter­la­gen per E‑Mail an
uebungsleiter@​blsv.​de
oder posta­lisch an
Bayri­scher Landes-Sport­ver­band e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

Präven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt im Sport

Der orga­ni­sierte Sport in Bayern mit seinen tausen­den Sport­ver­ei­nen zählt zu den wich­tigs­ten Orten für Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten von Mädchen und Jungen und trägt eine hohe Verant­wor­tung bei der Persön­lich­keits­ent­wick­lung. Demnach hat er sich auch für das Wohl der anver­trau­ten Kinder und Jugend­li­chen einzu­set­zen und sie vor sexua­li­sier­ter Gewalt zu schüt­zen. Auch im orga­ni­sier­ten Sport treten immer wieder Fälle von sexua­li­sier­ter Gewalt auf.

Ziel des orga­ni­sier­ten Sports ist es eine Aufmerk­sam­keits­kul­tur zu entwi­ckeln, die Kinder und Jugend­li­che unbe­schwert Sport­trei­ben lässt und Täter/-innen ein deut­li­ches Signal sendet „Bei uns nicht!“.

Für Infor­ma­tio­nen und Bera­tung steht die Baye­ri­sche Sport­ju­gend zur Verfü­gung: Baye­ri­sche Sport­ju­gend im BLSV e.V. Team PsG, E‑Mail: psg@​blsv.​de, Tel.: 089 / 15702 – 555

Am 01.01.2012 trat das neue Bundes­kin­der­schutz­ge­setz (BKiSchG) in Kraft, das für einen akti­ven Kinder- und Jugend­schutz steht. Für die meis­ten Jugend­ver­bände und Sport­ver­eine steht dabei die Umset­zung des §72a SGB VIII – dem Tätig­keitsau­schluss einschlä­gig vorbe­straf­ter Perso­nen – im Mittel­punkt. Der §72a SGB VIII verpflich­tet die Jugend­ver­bände und Sport­ver­eine sicher­zu­stel­len, dass niemand, der bereits wegen einem Sexu­al­de­likt vorbe­straft ist, in der Kinder- und Jugend­ar­beit einge­setzt wird. In der Praxis soll dies über die Vorlage und Einsicht­nahme des erwei­ter­ten Führungs­zeug­nis­ses erfol­gen. Straf­tat­be­stände, die zu einem Tätig­keitsau­schuss in der Kinder- und Jugend­ar­beit führen sind hier zu finden.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur Präven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt sind hier zu finden.

Recht und Steuern

Bei recht­li­chen Fragen können sich die vertre­tungs­be­rech­tig­ten Perso­nen (Vorstand und vom Vorstand Beauf­tragte) Ihres Vereins eine recht­li­che Erst­be­ra­tung beim BLSV-Rechts­ser­vice einholen.

Der BLSV-Rechts­ser­vice bietet neben der kosten­freien Erst­be­ra­tung für allge­meine Fragen einen kosten­pflich­ti­gen Satzungs­check an. Im Rahmen des Satzungs­checks wird Ihre Satzung voll­stän­dig auf mögli­che Fehler und Praxis­taug­lich­keit über­prüft und gege­be­nen­falls neu erstellt. Der Satzungs­check kostet 500 €. In dieser Pauschale sind maxi­mal 2,5 Arbeits­stun­den einkal­ku­liert, die in der Regel für die Durch­füh­rung des Satzungs­checks ausreichen.

Weitere Infor­ma­tio­nen und Kontakt­da­ten zum Rechts­ser­vice sind hier zu finden.

Bei steu­er­recht­li­chen Fragen können sich die vertre­tungs­be­rech­tig­ten Perso­nen (Vorstand und vom Vorstand Beauf­tragte) des Vereins eine Erst­be­ra­tung beim BLSV-Steu­er­ser­vice einholen.

Weitere Infor­ma­tio­nen und Kontakt­da­ten zum Steu­er­ser­vice sind hier zu finden.

Sport­för­de­rung / Sportstättenbauförderung

Brei­ten­sport­för­de­rung

Die Vereins­pau­schale ist die pauschale Förde­rung des Sport­be­triebs im Rahmen der im Staats­haus­halt zur Verfü­gung stehen­den Mittel im Jahr der Förde­rung. Diese werden je nach Mitglie­der­ein­hei­ten auf die Mitglieds­ver­eine der Dach­ver­bände verteilt. Die Vereins­pau­schale berück­sich­tigt jedes dem Verein zum Vorjah­res­ende ange­hö­rende Mitglied mit unter­schied­li­cher Gewich­tung nach Maßgabe der Bemes­sungs­grund­lage. Dadurch wird den Verei­nen Unter­stüt­zung zur Bewäl­ti­gung ihrer Aufga­ben gegeben.

Bei der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hörde bzw. Land­rats­amt: www​.frei​staat​.bayern/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​l​e​i​s​t​u​n​g​/​7​0​1​7​5​3​7​3​2​518.

Stich­tag für die Abgabe von Anträ­gen auf Gewäh­rung der Vereins­pau­schale ist der 1. März eines Förder­jah­res. Es handelt sich hier­bei um eine Ausschlussfrist.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur Vereins­pau­schale sind im Bereich Doku­mente in verein360 zu finden.

  • Rechts­fä­hig­keit des Vereins: Eintrag im Vereins­re­gis­ter beim Amtsgericht
  • Vereins­sitz in Bayern
  • Vereins­zweck in der Pflege des Sports oder einer Sportart
  • Mitglied­schaft in einem der folgen­den Verbände und dorti­ger satzungs­ge­mä­ßer Meldung aller Mitglie­der: Baye­ri­scher Landes-Sport­ver­band e. V. (sowie gleich­zei­tig mindes­tens eines seiner Fach­ver­bände oder Anschluss­or­ga­ni­sa­tio­nen), Baye­ri­scher Behin­der­ten- und Reha­bi­li­ta­ti­ons-Sport­ver­band e. V. (BVS Bayern), Baye­ri­scher Sport­schüt­zen­bund e. V. (BSSB) oder Ober­pfäl­zer Schüt­zen­bund e. V. (OSB)
  • Leis­ten einer akti­ven Jugend­ar­beit: zu Beginn des Jahres der Antrag­stel­lung beträgt die Zahl der Kinder, Jugend­li­chen bis einschließ­lich 17 Jahren und jungen Erwach­se­nen im Alter bis einschließ­lich 26 Jahren mindes­tens 10 % der Gesamt­mit­glie­der­zahl. Für die Förde­rung von Verei­nen zur Pflege des Behinderten‑, Reha­bi­li­ta­ti­ons- und Senio­ren­sports entfällt diese Voraussetzung
  • Gemein­nüt­zig­keit
  • Nach­weis geord­ne­ter Finanz- und Kassenverhältnisse
  • Beitrags­auf­kom­men im Jahr vor der Bewil­li­gung der Zuwen­dung entspre­chend eines Soll-Aufkom­mens (Jahres­bei­trags­sätze): je Mitglied bis einschließ­lich 13 Jahre (Schü­ler): 12 €, je Mitglied bis einschließ­lich 17 Jahre (Jugend­li­che): 25 €, je Mitglied ab 18 Jahre (Erwach­sene): 50 €. Weitere Hinweise zum Beitrags­auf­kom­men sind den Sport­för­der­richt­li­nien unter Punkt 5.2 zu entnehmen.
  • Nach­weis­pflicht der Förder­vor­aus­set­zun­gen beim Zuwendungsantrag

Ziel und Zweck der Förde­rung von Jugend­bil­dungs­maß­nah­men in der Jugend­ar­beit ist es, die Antrag­stel­ler in die Lage zu verset­zen, bei einer ange­mes­se­nen Eigen­leis­tung sach­ge­rechte Bildungs- und Schu­lungs­ver­an­stal­tun­gen durchzuführen.

Weitere Infor­ma­tio­nen zu Jugend­bil­dungs­maß­nah­men sind hier zu finden.

Ziel der Förde­rung von Maßnah­men zur Aus- und Fort­bil­dung von ehren­amt­li­chen Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­tern in der Jugend­ar­beit ist es, ehren­amt­li­che Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­ter in der Jugend­ar­beit auf ihre Aufga­ben vorzu­be­rei­ten, sowie diese aus- und weiter­zu­bil­den. Die Förde­rung trägt dem Umstand Rech­nung, dass ange­sichts der immer komple­xer werden­den Aufga­ben, die Quali­fi­zie­rung und Auswei­tung dieser Maßnah­men für die Träger der Jugend­ar­beit und somit für die Jugend­ar­beit insge­samt von landes­zen­tra­ler Bedeu­tung ist.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur Aus- und Fort­bil­dung von ehren­amt­li­chen Jugend­lei­te­rin­nen und Jugend­lei­tern sind hier zu finden.

Sport­stät­ten­bau­för­de­rung

Antrags­be­rech­tigt sind alle dem BLSV ange­schlos­se­nen Vereine.

Durch die Gewäh­rung von Zuschüs­sen sollen die baye­ri­schen Sport­ver­eine in die Lage versetzt werden, selbst Sport­stät­ten zu errich­ten und zu erhal­ten, die sie für den unmit­tel­ba­ren Sport­be­trieb ihrer Mitglie­der benötigen.

Anträge können für den Neubau, den Umbau, die Erwei­te­rung von Sport­stät­ten und den Objekt­er­werb (ohne Grund­stücks­kos­ten) sowie für Instand­set­zungs- und Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men im sport­li­chen Bereich gestellt werden.

Über unser Online-Portal verein360 kann mit Hilfe der Zugangs­da­ten eine Voranfrage zu einer Maßnahme gestellt werden.

In verein360 sind gemäß Rollen- und Rech­te­kon­zept für die Antrag­stel­lung folgende Funk­tio­näre / Vereins­ver­tre­ter berechtigt:

  • Vorsit­zen­der (BLSV: Vorsitzender)
  • Vorsit­zen­der (BLSV: Stellvertreter)
  • Kassen­wart (BLSV: Schatzmeister)
  • Geschäfts­füh­rer 1
  • Geschäfts­füh­rer 2
  • Ansprech­part­ner 1 Bau
  • Ansprech­part­ner 2 Bau

Mit den Maßnah­men darf immer erst begon­nen werden, wenn das Ressort Förde­rung Sport­stätte die schrift­li­che Geneh­mi­gung zum vorzei­ti­gen Maßnah­men­be­ginn erteilt hat. Dies kann erst bei Vorlie­gen der entspre­chen­den Antrags­un­ter­la­gen erfolgen.

Als Baube­ginn sind auch bereits die eigene Arbeits­leis­tung, der Mate­ri­al­ein­kauf und die Auftrags­ver­gabe zu werten. Vorbe­rei­tende Planungs­leis­tun­gen (KG 700) oder auch Ihr Bauan­trag für Ihre Bauge­neh­mi­gung sind hier­von ausgenommen.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur Sport­stät­ten­bau­för­de­rung sind hier zu finden.

Übungs­lei­ter- und Ehrenamtspauschale

Ehren­amt­lich arbei­tende Übungs­lei­ter (auch Künst­ler oder Pfle­ger) sind für ihr Enga­ge­ment bis zu einer Vergü­tungs­grenze von 3.000 € pro Jahr (sog. „Übungs­lei­ter­frei­be­trag“) steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­be­freit. Der ehren­amt­li­che Übungs­lei­ter oder Betreuer muss demzu­folge für seine ehren­amt­li­che Tätig­keit keine Einkom­mens­steuer zahlen. Auch der Verein hat keine Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben zu entrichten.

Die Ehren­amts­pau­schale gemäß § 3 Nr. 26a EStG kann für ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten im Auftrag von gemein­nüt­zi­gen Verei­nen in Anspruch genom­men werden. Dazu gehö­ren u.a. die Tätig­kei­ten von Vorstän­den, Schatz­meis­tern, Schrift­füh­rern aber auch Platz- und Gerä­te­warte, Reini­gungs­per­so­nal, Büro­kräfte etc. Diese Tätig­kei­ten müssen dem ideel­len Bereich oder dem steu­er­be­güns­tig­ten Zweck­be­trieb zuge­ord­net werden können. Außer­dem bedarf es zwin­gend einer Satzungs­grund­lage, sollte die Ehren­amts­pau­schale gewähl­ten Funk­ti­ons­trä­gern (wie z.B. dem Vorstand) gewährt werden. Der Frei­be­trag liegt bei 840 € pro Jahr.

Soweit für die neben­be­ruf­li­che Tätig­keit ein Übungs­lei­ter­frei­be­trag zusteht, ist der Ehren­amts­frei­be­trag in Höhe von 840 € pro Jahr für die glei­che Tätig­keit ausgeschlossen.

Der Ehren­amts­frei­be­trag kann ausbe­zahlt oder als Aufwands­ver­zicht­spende, sofern die Voraus­set­zun­gen vorlie­gen, abge­wi­ckelt werden.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Thema Ausgleich von Aufwen­dun­gen für ehren­amt­li­che Funk­ti­ons­trä­ger sind unter Doku­mente in verein360 zu finden.

Versi­che­rung

ARAG-Sport­ver­si­che­rung

Eine Über­sicht über die inklu­dier­ten Versi­che­run­gen kann im Sport­ver­si­che­rungs­ver­trag sowie im Kurz­merk­blatt der ARAG Sport­ver­si­che­rung einge­se­hen werden. Beide Doku­mente können hier einge­se­hen werden.

Die Scha­den­mel­dung eines Mitglieds kann problem­los online über verein360 einge­reicht werden. Nach der Anmel­dung in verein360 kann die Scha­den­mel­dung im Menü über „Verband | ARAG Sport­ver­si­che­rung“ aufge­ru­fen werden.

Die Scha­den­mel­dung kann nur von berech­tig­ten Perso­nen abge­ge­ben werden.

Der versi­cherte Perso­nen­kreis kann im Sport­ver­si­che­rungs­ver­trag sowie im Kurz­merk­blatt der ARAG Sport­ver­si­che­rung einge­se­hen werden. Beide Doku­mente können hier einge­se­hen werden.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur ARAG-Sport­ver­si­che­rung sind hier zu finden.

VBG-Unfall­ver­si­che­rung

Eine genaue Auflis­tung der beinhal­te­ten Versi­che­run­gen sowie des versi­cher­ten Perso­nen­krei­ses kann direkt aus der Broschüre der VBG für Sport­ver­eine entnom­men werden.

Im Rahmen eines öffent­lich-recht­li­chen Vertrags mit der VBG erhebt der BLSV eine pauschale Umlage, welche der VBG zuge­führt wird. Diese Umlage wird direkt über die Verbands­rech­nung abgerechnet.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur VBG-Unfall­ver­si­che­rung sind hier zu finden.


Frei­wil­lige Ehren­amts­ver­si­che­rung der VBG

Der Beitrag zur Frei­wil­li­gen Ehren­amts­ver­si­che­rung (gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung für gewählte oder beauf­tragte Ehren­amts­trä­ger in gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII) beträgt für das Jahr 2023/2024 je versi­cher­tes Ehren­amt 4,70 €.

Jeder gemein­nüt­zige Sport­ver­ein kann für seine gewähl­ten oder beauf­trag­ten Ehren­amts­trä­ger die frei­wil­lige Versi­che­rung bean­tra­gen, die Einzel­an­mel­dung entfällt dadurch. Sie müssen ein durch Satzung vorge­se­he­nes offi­zi­el­les Amt beklei­den oder im Auftrag oder mit Einwil­li­gung des Vorstands im Sport­ver­ein heraus­ge­ho­bene Aufga­ben wahr­neh­men. Anzu­ge­ben sind dabei nicht die Perso­nen selbst, sondern die zu versi­chern­den Ehren­äm­ter im Sportverein.

Der frei­wil­lige Ehren­amts­ver­si­che­rungs­schutz umfasst die Tätig­kei­ten, die mit den Aufga­ben des einzel­nen Ehren­am­tes verbun­den sind bzw. dieje­ni­gen Aufga­ben, für deren Ausübung der Verein das Vereins­mit­glied beauf­tragt hat. Diese erge­ben sich insbe­son­dere aus den jewei­li­gen Satzungs­be­stim­mun­gen des Vereins bzw. den ergän­zen­den Vereins- und/​oder Abtei­lungs­ord­nun­gen bei Mehr­spar­ten­ver­ei­nen oder beispiels­weise auch aus Vorstands­pro­to­kol­len. Von zentra­ler Bedeu­tung für die Versi­che­rung ist die Frage, ob die zu einem Unfall führende Tätig­keit in einem sach­li­chen Zusam­men­hang mit der versi­cher­ten Tätig­keit steht. Nicht versi­chert sind private Tätig­kei­ten, wie z.B. Duschen nach der Schiedsrichtertätigkeit.

Der Abschluss der frei­wil­li­gen Ehren­amts­ver­si­che­rung erfolgt in verein360. Nach der Anmel­dung in verein360 kann die Scha­den­mel­dung im Menü über „Verband | Ehren­amts­ver­si­che­rung“ abge­schlos­sen werden.

Die Scha­den­mel­dung kann nur von berech­tig­ten Perso­nen abge­ge­ben werden.

Weitere Infor­ma­tio­nen zur Frei­wil­li­gen Ehren­amts­ver­si­che­rung sind hier zu finden.

Kontakt

Was ergibt 9:3?

Bitte beantworten Sie die Frage, um fortzufahren.