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Daten­schutz­panne durch Weiter­gabe von Login-Daten

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Wer seine verein360 Login-Daten wissent­lich oder verse­hent­lich an Dritte (z.B. Dienst­leis­ter) weiter­gibt, dem drohen empfind­li­che Bußgel­der. Sogar Haft­stra­fen sind möglich.

Daten­schutz ist ein sensi­bles Thema. Spätes­tens seit Einfüh­rung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) soll­ten alle, die für perso­nen­be­zo­gene Daten verant­wort­lich sind, d.h. perso­nen­be­zo­gene Daten spei­chern, erhe­ben oder ander­wei­tig verar­bei­ten, alar­miert und sensi­bi­li­siert sein. Auch Sport­ver­eine erhe­ben und verwal­ten große Mengen an Daten: Mitglie­der­da­ten. Diese sind beson­ders schüt­zens­wert und dürfen nicht – verse­hent­lich oder gar wissent­lich – ohne expli­zite schrift­li­che Geneh­mi­gung, oder andere Rechts­grund­lage, Drit­ten zugäng­lich gemacht werden. Eine solche „Daten­schutz­panne“ tritt insbe­son­dere dann auf, wenn z.B. die perso­na­li­sier­ten Login-Daten von verein360 an Dritte weiter­ge­ge­ben werden.

Bußgeld und auch Haft­stra­fen möglich

Wer Zugang zu verein360 hat, muss sich der Verant­wor­tung um den Daten­schutz seiner Mitglie­der expli­zit bewusst sein. Die Weiter­gabe der Login-Daten an Dritte, z.B. externe Dienst­leis­ter, ist mitun­ter als fahr­läs­sig bis grob fahr­läs­sig einzu­stu­fen (einzige Ausnahme: ein Fall der zuläs­si­gen Auftrags­ver­ar­bei­tung, bei der ein entspre­chen­der Vertrag mit dem Dienst­leis­ter, der streng weisungs­ge­bun­den agiert, abge­schlos­sen sein muss). Wer die Daten weiter­gibt, begeht somit im Zwei­fel zumin­dest eine Ordnungs­wid­rig­keit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belangt werden. Wird die Weiter­gabe der Daten als Straf­tat aner­kannt, drohen sogar bis zu mehr­jäh­ri­gen Haftstrafen.

Der Vorstand haftet persönlich

In der Praxis kann ein betrof­fe­ner Verein das Bußgeld bei der haften­den Person – in der Regel dem Vorstand – geltend machen. Bei nach­weis­ba­rer grober Fahr­läs­sig­keit sowie bei Vorsatz grei­fen auch keine Versi­che­run­gen mehr. Es gilt daher, von Vorn­her­ein äußerst bedacht mit den sensi­blen Daten in verein360 umzugehen.

Die Online-Vereins­soft­ware verein360 ist ein Manage­ment-Tool des BLSV, das allen baye­ri­schen Sport­ver­ei­nen zur Verwal­tung ihrer Mitglie­der zur Verfü­gung steht. Die Anwen­dungs- und Infor­ma­ti­ons­an­ge­bote sowie die Manage­ment­mög­lich­keit sind viel­fäl­tig und es bestehen direkte Schnitt­stel­len zum Dach­ver­band des orga­ni­sier­ten Sports in Bayern, dem Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­band e.V. (BLSV). Die in verein360 hinter­leg­ten Mitglie­der­da­ten unter­lie­gen dem Datenschutz.

Das BLSV Service­Cen­ter steht allen baye­ri­schen Sport­ver­ei­nen bei Fragen rund um verein360 sowie bei Anfra­gen zur Rechts­be­ra­tung jeder­zeit sehr gerne zur Verfügung. 

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