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Gute Neuig­kei­ten für Vereine zu §8 – Auszug aus dem Verbandsausschuss

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Am Sams­tag, den 30.11. fand beim Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­band (BLSV) der zweite Verbands­aus­schuss des Jahres 2024 statt. In der Herbst­sit­zung bespra­chen die Mitglie­der des Ausschus­ses ein brei­tes Spek­trum an Themen, die vor allem eins gemein hatten:

Es geht voran!

Das zeigt der Rück­blick auf die Entwick­lun­gen des vergan­ge­nen Halb­jahrs eindrucks­voll – Ein neuer Mitglie­der­re­kord von 4,8 Mio. in den Verei­nen, die erfolg­rei­che Einfüh­rung der Enga­ge­ment-Platt­form „ehren­sa­che!“ und der Start des Pilot­pro­jekts „Servus! Sportverein“.

Aber allem voran steht ein posi­ti­ver Ausblick in die Zukunft des §8

Der Verbands­aus­schuss hat die Pflicht der Vereine zur Mitglied­schaft in den Sport­fach­ver­bän­den neu gere­gelt und die Einfüh­rung einer einheit­li­chen Bestands­er­he­bung auf verein360 beschlos­sen. Der Verbands­aus­schuss des Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­ban­des hat in seiner Herbst­sit­zung Ende Novem­ber bestä­tigt, dass jeder Verein Mitglied in allen Sport­fach­ver­bän­den sein muss, deren Sport­ar­ten regel­mä­ßig betrie­ben werden. Das ist nun nach der Satzungs­än­de­rung, die der Verbands­aus­schuss beschlos­sen hat, in § 8a festgehalten.

Geän­dert hat der Verbands­aus­schuss hinge­gen, wie bei Verstö­ßen gegen diese Pflicht zu verfah­ren ist. „Unter­lässt ein Verein den Erwerb der Mitglied­schaft in den jewei­li­gen Sport­fach­ver­bän­den, erhebt der BLSV ein Entgelt“, heißt es nun in der Satzung.

Genaue­res wird in den kommen­den Mona­ten geregelt

In einem nächs­ten Schritt werden nun die Moda­li­tä­ten für den „Anstatt-Beitrag“ erar­bei­tet. Eine Beschluss­fas­sung dazu ist für die nächste Verbands­aus­schuss-Sitzung vorge­se­hen, die im Juni 2025 stattfindet.

Einfüh­rung einer einheit­li­chen Bestands­er­he­bung auf verein360

Im Kontext der aktu­el­len Satzungs­än­de­rung wurde vom Verbands­aus­schuss auch die Einfüh­rung einer einheit­li­chen Bestands­er­he­bung des BLSV und seiner Sport­fach­ver­bände über die Digi­tal­platt­form verein360 beschlos­sen. Damit könne „die erfor­der­li­che Daten­grund­lage zur Prüfung der Vereins­mit­glied­schaf­ten und deren Mitglie­der in den entspre­chen­den Sport­fach­ver­bän­den umge­setzt werden“. Ein „Go Live“ einer einheit­li­chen Bestands­er­he­bung sei ab dem 1. Januar 2027 möglich, hieß es in einer ersten Prognose.

Neu: Satzung regelt Lizenzentzug

Mit einer weite­ren Satzungs­än­de­rung wird nun der Entzug von Lizen­zen in der BLSV-Satzung gere­gelt. Damit soll es für den Entzug von Lizen­zen künf­tig mehr Rechts­si­cher­heit geben. Der neue §54a der Satzung behan­delt sowohl den Lizenz­ent­zug als auch den Ausschluss aus dem Verband – beides wich­tige Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten im Kampf gegen sexua­li­sierte Beläs­ti­gung und Gewalt.

Moder­ni­sie­rung der Sport­schule Ober­ha­ching

Darüber hinaus befasste sich der Verbands­aus­schuss unter ande­rem mit der Zukunft der Sport­schule Ober­ha­ching. Das Gremium appel­lierte an die Landes­po­li­tik, es möge den orga­ni­sier­ten Sport bei den weite­ren Inves­ti­tio­nen in die Zukunft des (Nachwuchs-)Leistungssports, der Aus- und Fort­bil­dun­gen sowie der weite­ren Maßnah­men in der Sport­schule Ober­ha­ching mit außer­or­dent­lich hohen Zuschüs­sen unter­stüt­zen und fördern. Dem präsen­tier­ten Moder­ni­sie­rungs­kon­zept für die Sport­schule stimmte der Verbands­aus­schuss zu.

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