Die Vereinspauschale ist bis spätestens 01. März 2024 zu beantragen. Ein vorausgefülltes Antragsformular befindet sich für jeden Verein in der Online-Vereinssoftware verein360. Dennoch gibt es einige Punkte zur Beantragung zu beachten.
Die Vereinspauschale ist eine Förderung des Freistaats Bayern, die die finanzielle Unterstützung der Vereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs, zum Ziel hat. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 01. März 2024! Konkret bedeutet das, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen vollständig spätestens am Stichtag (01. März 2024) in der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein muss. Bei der Stichtagsregelung handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass später eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden!
Hier kann man die Vereinspauschale beantragen
Die Vereinspauschale kann bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise beim Landratsamt beantragt werden. Zur Beantragung kann das jeweilige Formular sowohl postalisch wie auch digital als Upload eingereicht werden. Die zuständige Behörde kann hier eingesehen werden.
Das zur Beantragung benötigte Formblatt steht ab sofort für alle BLSV-Vereine in der Online-Vereinssoftware verein360 zur Verfügung. Es ist in wesentlichen Teilen bereits vorausgefüllt. Die Bearbeitungs- und Beantragungszeit wird somit minimiert.
Stolperfalle Übungsleiter-Lizenzen
Es gibt eine sogenannte Kappungsgrenze, die in den Sportförderrichtlinien wie folgt definiert wird:
„Übersteigt die Zahl der berücksichtigungsfähigen Trainer- und Übungsleiterlizenzen vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl des Vereins, können die übersteigenden Lizenzen nicht angerechnet werden. Abweichend davon können Lizenzen bis zu sechs Prozent der Gesamtmitgliederzahl des Vereins angerechnet werden, wenn mehr als 50 Prozent der Mitglieder des Vereins unter 27 Jahre alt sind. Hat der Verein mehr als 60 Prozent Mitglieder unter 27 Jahren, können Trainer- und Übungsleiterlizenzen von bis zu acht Prozent der Gesamtmitgliederzahl angerechnet werden.“
Diese Lizenzen wurden zum Jahr 2024 neu aufgenommen
- Trainer/in C Leistungssport, Sporttauchen
- Trainer/in C Breitensport, Sporttauchen
- Trainer/in C Breitensport, Klettersteig
- Trainer/in A Leistungssport, Sportklettern
- Trainer/in B Leistungssport, Fußball; Profil Erwachsenentrainer
- B+-Trainer DFB
- A+-Trainer DFB
Die gesamten FAQ´s rund um das Thema „Vereinspauschale“ können in verein360 unter „Dokumente“ eingesehen werden. Außerdem befindet sich dort eine Übersicht über alle anerkannten Übungsleiterlizenzen für die Vereinspauschale sowie das Formular „Erklärung Lizenzinhaber/-in“.