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Vereinsmanagement

Vereins­pau­schale 2024 jetzt beantragen!

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Die Vereins­pau­schale ist bis spätes­tens 01. März 2024 zu bean­tra­gen. Ein voraus­ge­füll­tes Antrags­for­mu­lar befin­det sich für jeden Verein in der Online-Vereins­soft­ware verein360. Dennoch gibt es einige Punkte zur Bean­tra­gung zu beachten.

Die Vereins­pau­schale ist eine Förde­rung des Frei­staats Bayern, die die finan­zi­elle Unter­stüt­zung der Vereine bei der Bewäl­ti­gung ihrer viel­fäl­ti­gen Aufga­ben im Zusam­men­hang mit der Orga­ni­sa­tion des Sport­be­triebs, zum Ziel hat. Der Stich­tag für die Bean­tra­gung der Vereins­pau­schale ist der 01. März 2024! Konkret bedeu­tet das, dass der Antrag mit allen Anga­ben und Anla­gen voll­stän­dig spätes­tens am Stich­tag (01. März 2024) in der Kreis­ver­wal­tungs­be­hörde einge­gan­gen sein muss. Bei der Stich­tags­re­ge­lung handelt es sich um eine soge­nannte Ausschluss­frist. Das bedeu­tet, dass später einge­reichte Anträge nicht berück­sich­tigt werden!

Hier kann man die Vereins­pau­schale beantragen

Die Vereins­pau­schale kann bei der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hörde bezie­hungs­weise beim Land­rats­amt bean­tragt werden. Zur Bean­tra­gung kann das jewei­lige Formu­lar sowohl posta­lisch wie auch digi­tal als Upload einge­reicht werden. Die zustän­dige Behörde kann hier einge­se­hen werden.

Das zur Bean­tra­gung benö­tigte Form­blatt steht ab sofort für alle BLSV-Vereine in der Online-Vereins­soft­ware verein360 zur Verfü­gung. Es ist in wesent­li­chen Teilen bereits voraus­ge­füllt. Die Bear­bei­tungs- und Bean­tra­gungs­zeit wird somit minimiert.

Stol­per­falle Übungsleiter-Lizenzen

Es gibt eine soge­nannte Kappungs­grenze, die in den Sport­för­der­richt­li­nien wie folgt defi­niert wird:

„Über­steigt die Zahl der berück­sich­ti­gungs­fä­hi­gen Trai­ner- und Übungs­lei­ter­li­zen­zen vier Prozent der Gesamt­mit­glie­der­zahl des Vereins, können die über­stei­gen­den Lizen­zen nicht ange­rech­net werden. Abwei­chend davon können Lizen­zen bis zu sechs Prozent der Gesamt­mit­glie­der­zahl des Vereins ange­rech­net werden, wenn mehr als 50 Prozent der Mitglie­der des Vereins unter 27 Jahre alt sind. Hat der Verein mehr als 60 Prozent Mitglie­der unter 27 Jahren, können Trai­ner- und Übungs­lei­ter­li­zen­zen von bis zu acht Prozent der Gesamt­mit­glie­der­zahl ange­rech­net werden.“

Diese Lizen­zen wurden zum Jahr 2024 neu aufgenommen

  • Trainer/​in C Leis­tungs­sport, Sporttauchen
  • Trainer/​in C Brei­ten­sport, Sporttauchen
  • Trainer/​in C Brei­ten­sport, Klettersteig
  • Trainer/​in A Leis­tungs­sport, Sportklettern
  • Trainer/​in B Leis­tungs­sport, Fußball; Profil Erwachsenentrainer
  • B+-Trainer DFB
  • A+-Trainer DFB

Die gesam­ten FAQ´s rund um das Thema „Vereins­pau­schale“ können in verein360 unter „Doku­mente“ einge­se­hen werden. Außer­dem befin­det sich dort eine Über­sicht über alle aner­kann­ten Übungs­lei­ter­li­zen­zen für die Vereins­pau­schale sowie das Formu­lar „Erklä­rung Lizenz­in­ha­ber/-in“.

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