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Minder­jäh­rige Schü­le­rin­nen und Schü­ler können weiter­hin auch im Indoor-Bereich Sport treiben

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Für die Sport­aus­übung im Indoor-Bereich gilt zwar grund­sätz­lich noch immer 2Gplus, ausge­nom­men davon blei­ben jedoch weiter­hin minder­jäh­rige Schü­le­rin­nen und Schü­ler, wenn sie regel­mä­ßig in der Schule getes­tet werden. Auf die Fort­set­zung dieser Rege­lung, die nun bis vorerst 9. Februar 2022 gilt, haben der BLSV und die BSJ in inten­si­ven Gesprä­chen mit der Poli­tik erneut hinge­wirkt. Ausge­nom­men von der Test­pflicht beim Sport im Indoor-Bereich wegen 2Gplus blei­ben auch drei­fach geimpfte, sog. „geboos­terte“ Perso­nen.

„Der Fort­be­stand der Ausnah­me­re­ge­lun­gen ist ein wich­ti­ges Signal zum Jahres­auf­takt für Kinder und Jugend­li­che“, sagt der Vorsit­zende der Baye­ri­schen Sport­ju­gend, Michael Weiß, „und lässt die Sport­aus­übung trotz der Einschrän­kun­gen weiter­hin zu. Mit gleich­alt­ri­gen Freun­din­nen und Freun­den Sport zu trei­ben, ist für die körper­li­che und seeli­sche Gesund­heit extrem wich­tig.“ Gleich­zei­tig erneu­ert Weiß seinen Impf-Appell: „Nach wie vor ist die Impfung aus unse­rer Sicht der beste und wirk­samste eigene Schutz und der ande­rer. Eine hohe Impf­quote ist auch bei Kindern und Jugend­li­chen das beste Mittel für die Rück­kehr zur Norma­li­tät im Sport. Die kalten und dunk­len Monate soll­ten fürs Impfen genutzt werden, denn wir müssen uns alle weiter­hin mit voller Kraft gegen dieses Virus stellen.“

„Zusätz­lich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätz­li­chen Test­nach­wei­ses für Perso­nen, die nach voll­stän­di­ger Immu­ni­sie­rung eine Infek­tion über­stan­den haben (Impf­durch­bruch).“ Darauf weist der Präsi­dent des BLSV, Jörg Ammon, hin. 

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