Aufsichts­pflicht verletzt – was nun?

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Aus Anlass des Vereins­ju­bi­lä­ums machte Mari­anne, lang­jäh­rige ausge­bil­dete und geprüfte Übungs­lei­te­rin, mit ihrer sechs­köp­fi­gen Mädchen­gruppe einen Ausflug in einen nahen Spiel- und Klet­ter­park. Alle Eltern waren zuvor infor­miert worden und hatten der Aktion zuge­stimmt. Die Gruppe amüsierte sich bei bestem Wetter, teils auch unter freiem Himmel.

Mari­anne beauf­sich­tigte die Versu­che ihrer Fünf- und Sechs­jäh­ri­gen an einer Klet­ter­wand und animierte sie, auch die Spiral­rut­sche auszu­pro­bie­ren. Dabei achtete sie – genau wie sonst beim Hallen­trai­ning – darauf, dass die Gruppe während der ganzen Zeit immer zusam­men­blieb. Die Kinder waren an diese festen Regeln gewöhnt und hatten sie bislang auch befolgt.

Mari­anne war gerade mit einer Hilfe­stel­lung für Lara auf der Rutsche befasst, als sie plötz­lich hinter sich einen Plumps und Aufschrei hörte.

Vicky war unbe­merkt hinter Mari­an­nes Rücken auf ein hohes Klet­ter­ge­rät gestie­gen und abge­stürzt. Sie hielt schmerz­ver­zerrt ihren linken Fuß fest. Mari­anne war sofort bei ihr und versuchte Vicky zu beru­hi­gen. Ein ande­rer Besu­cher eilte herbei, stellte sich als Arzt vor und leis­tete sogleich erste Hilfe. Der von Mari­anne alar­mierte Notarzt kam zeit­gleich mit der eben­falls verstän­dig­ten Mutter des verletz­ten Kindes am Klet­ter­park an und fuhr beide zur Klinik.

Mari­anne saß der Schre­cken tief in den Glie­dern. Unver­züg­lich brach sie den Ausflug ab und trat mit den verblie­be­nen fünf Kindern den Rück­weg zur Sport­halle an. Ein derar­ti­ges Unglück hatte sie in ihrer Tätig­keit als Übungs­lei­te­rin seit über zwei Jahr­zehn­ten – zum Glück – noch nicht erlebt.

Noch am selben Abend erfuhr sie von Vickys Vater, dass seine Toch­ter sich einen Bruch des Sprung­ge­lenks zuge­zo­gen hatte. Mari­anne besuchte kurz darauf Vicky und ihre Mutter im Kran­ken­haus, und über­reichte bei der Gele­gen­heit auch die ARAG Sport-Unfall­scha­den­an­zeige zur weite­ren Ausfül­lung. Sie war froh, als sie hörte, dass Vicky das Kran­ken­haus nach fünf Tagen mit einer Orthese verlas­sen durfte.

Ein paar Tage später meldete sich ein Rechts­an­walt für Vicky (vertre­ten durch ihre Eltern) beim Verein und machte Schmer­zens­geld­an­sprü­che wegen mangel­haf­ter Aufsicht geltend. Die ARAG befasste sich im Rahmen der Sport-Sport­ver­si­che­rung auch mit diesem Scha­den. Die Ange­le­gen­heit konnte zur Zufrie­den­heit aller Betei­lig­ten mit einem Vergleich abge­schlos­sen werden. Die ARAG Sport­ver­si­che­rung glich dane­ben auch Rechts­an­walts­ge­büh­ren von fast 1.000,00 Euro und den Regress der gesetz­li­chen Kran­ken­kasse über 1.800,00 Euro aus. Außer­dem leis­tete sie aus der Sport-Unfall­ver­si­che­rung ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld von 50,00 Euro Vicky und ihre Eltern wie auch Mari­anne und der Vereins­vor­stand waren glück­lich, dass der behan­delnde Arzt beim letz­ten Kontroll­ter­min fest­stellte, dass ein unfall­be­ding­ter Dauer­scha­den nicht zu befürch­ten war. So konnte Vicky schon bald nach ihrer Gene­sung wieder an der gelieb­ten Turn­stunde bei Mari­anne teilnehmen.

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