Organisation Ehrenamt
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Präsidium
Das Präsidium setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und vier Vizepräsidenten als vertretungsberechtigte Mitglieder (vertretungsberechtigtes Präsidium) sowie je einem Vertreter des Verbandsbeirates, des Sportbeirates, der Verbandsjugendleitung und des Verbandsfrauenbeirates als weitere Mitglieder.
Die vier Vizepräsidenten werden gemäß § 32 Absatz 3 Satz 2 der Satzung nach dem Ressortprinzip gewählt. Sie werden gewählt als Vizepräsident Finanzen, Vizepräsident Recht und Personal, Vizepräsident Leistungssport sowie als Vizepräsident Breitensport und Bildung.
Der Präsident und die vier Vizepräsidenten werden vom Verbandstag gewählt. Die weiteren Mitglieder werden vom jeweils zuständigen Gremium gewählt.
Der Verband wird durch den Präsidenten mit jeweils einem Vizepräsidenten oder durch den Vizepräsidenten Finanzen mit jeweils einem anderen Vizepräsidenten gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 26 BGB).