Ihr Weg zur Sport­stät­ten­bau Förderung

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Sonder­för­der­pro­gramm

Sonder­för­de­rung des Sport­stät­ten­baus für Vereine in finanz­schwä­che­ren Gemeinden

Der Frei­staat Bayern fördert ab dem Doppel­haus­halt 2019/2020 den Sport­stät­ten­bau in finanz-schwä­che­ren Gemein­den Bayerns mit zusätz­lich zehn Millio­nen Euro jährlich.

Für Vereine in finanz­schwä­che­ren Gemein­den kann somit je nach Sitz der Förder­satz auf bis zu 55 % der förder­fä­hi­gen Kosten und Darlehn im Regel­an­trags­ver­fah­ren auf bis zu 20 % erhöht werden. Eine Liste mit den Förder­sät­zen je nach Kommune findet sich hier.

Bei diesem Programm handelt sich um einen kontin­gen­tier­ten Förder­topf. Sofern eine Über­zeich­nung des Sonder­för­der­pro­gramms abseh­bar ist, behält sich der Frei­staat Bayern eine vorzei­tige Been­di­gung des Programms vor. Eine Garan­tie für die erhöh­ten Förder­sätze kann daher leider nicht gege­ben werden.

Die Antrag­stel­lung erfolgt wie in der regu­lä­ren Sport­stät­ten­bau­för­de­rung über das Portal verein360.

FAQs – Häufige Fragen zum Sonderförderprogramm

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Sonder­för­der­pro­gramm finden Sie in unse­rer Pres­se­mel­dung.

BLSV-Präsi­dent Jörg Ammon mit dem
Baye­ri­schen Innen­mi­nis­ter Joachim Herrmann

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