Ihr Weg zur Sportstättenbau Förderung
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Sonderförderprogramm
Sonderförderung des Sportstättenbaus für Vereine in finanzschwächeren Gemeinden
Förderung Sportstätte
Tel.: +49 89 / 15702–400
E‑Mail: sportstaettenbau@blsv.de
Der Freistaat Bayern fördert ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 den Sportstättenbau in finanz-schwächeren Gemeinden Bayerns mit zusätzlich zehn Millionen Euro jährlich.
Für Vereine in finanzschwächeren Gemeinden kann somit je nach Sitz der Fördersatz auf bis zu 55 % der förderfähigen Kosten und Darlehn im Regelantragsverfahren auf bis zu 20 % erhöht werden. Eine Liste mit den Fördersätzen je nach Kommune findet sich hier.
Bei diesem Programm handelt sich um einen kontingentierten Fördertopf. Sofern eine Überzeichnung des Sonderförderprogramms absehbar ist, behält sich der Freistaat Bayern eine vorzeitige Beendigung des Programms vor. Eine Garantie für die erhöhten Fördersätze kann daher leider nicht gegeben werden.
Die Antragstellung erfolgt wie in der regulären Sportstättenbauförderung über das Portal verein360.
FAQs – Häufige Fragen zum Sonderförderprogramm
Weitere Informationen zum Sonderförderprogramm finden Sie in unserer Pressemeldung.
BLSV-Präsident Jörg Ammon mit dem
Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann