Versicherungen im BLSV
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VBG Unfallversicherung
Versicherungsschutz für Sportvereine
Ihr umfangreicher Versicherungsschutz rund um Ihren Vereins- und Sportbetrieb
Anfragen über: verein360
Unfallversicherung der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
Jeder Arbeitnehmer ist in einer Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert, für die der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach SBG VII zu entrichten hat.
Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der VBG erhebt der BLSV eine pauschale Umlage, welche der VBG zugeführt wird. Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie in der VBG-Broschüre „Sportvereine bei der VBG“.
Weitere Informationen sind zudem im Online-Portal verein360 hinterlegt.
Freiwillige Ehrenamtsversicherung der VBG
Die Freiwillige Ehrenamtsversicherung ist eine freiwillige Unfallversicherung der VBG für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Sportvereinen. Diese kann den Versicherungsschutz in Ihrem Sportverein bei Bedarf ergänzen.
Die zu Versichernden müssen ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen. Die herausgehobenen Aufgaben müssen nicht in der Satzung verankert sein.
Ausführliche Informationen zur Freiwilligen Ehrenamtsversicherung finden Sie auf der Website der VBG.
Die Anmeldung zur Versicherung sowie weitergehende Informationen finden Sie zudem im Online-Portal verein360.