Organisation Ehrenamt
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Verbandsrechtsausschuss
Der Verbandsrechtsausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Beisitzern und insgesamt drei Ersatzleuten zusammen.
Die Mitglieder werden vom Verbandsausschuss auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt haben. Mitglieder der Sportkreis, Sportbezirks- oder Verbandsorgane können dem Verbandsrechtsausschuss nicht angehören.
Der Verbandsrechtsausschuss übt als Organ des Verbandes im Rahmen seiner Zuständigkeit die Gerichtsbarkeit im Verband aus.