Organisation Ehrenamt
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Verbandsgericht
Der Verband unterhält als ständige Einrichtung ein Schiedsgericht (Verbandsschiedsgericht). Dieses ist kein Organ des Verbandes oder seiner regionalen Gliederungen. Die Mitglieder des Verbandsschiedsgerichtes sind unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Das Verbandsschiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen.